Vertrag - Unterschrift auf der zweiten Seite - unsicher?

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Streng genommen müsste man also auf jeder Seite eine Unterschrift verlangen. Diese Möglichkeit habe ich jedoch noch nie gesehen und halte sie auch nicht für praktikabel.

Da irrst du dich - ein Unterschriftkürzel auf jeder Seite ist praktikabel, sofern die Vertragsseiten nicht dauerhaft miteinander verbunden sind (Notar).

Oder:

  • Doppelseitig drucken

  • Auf Seite 1 unten ". . . " oder "-2-" einfügen und auf Seite 2 "-2-" voranstellen

  • Anlage zum Vertrag mit den Details erstellen und im unterschriebenen einseitigen Vertrag darauf Bezug nehmen ("Kaufvertrag zwischen ... über XXX gem. Anlage")

G imager761

Michael666m 
Beitragsersteller
 20.06.2013, 00:26

Hast wie einige andere hier natürlich Recht, ich habs jetzt doppelseitig bedruckt und auf beiden Seiten ein Feld für die Unterschrift eingefügt. So bin ich auf der ganz sicheren Seite.

Besten Dank.

Also auf jeder Seite eine Unterschrift zu setzen ist besser. Wieso nicht mit einer kleineren Schriftart schreiben, sodass die Unterschrift noch drauf passt?

Michael666m 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 00:37

Wenn ich die Schrift auf 8 festlegen würde, sieht es für mich wie das fiese Kleingedruckte aus - und das wirkt unseriös.

Auf jede Seite eine Unterschrift habe ich noch nie gesehen. Aber es gibt wohl keine bessere/andere Lösung. Danke erstmal!

Also ein kleines Feld für eine Unterschrift wirst du doch sicher noch auf die erste Seite bekommen :) Zur Not verschiebe einen Teil von der ersten Seite auf die zweite Seite und mach auf beiden Seiten ein Unterschriftfeld, so gehst du auf jeden Fall auf Nr. Sicher! Ein Handschriftliches Unterschriftsfeld am Rand der Seite ist übrigens auch absolut zulässig! Einfach Linie mit Lineal ziehen ;) Per Gesetz ist kein bestimmter Ort für eine Unterschrift vorgeschrieben.

Michael666m 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 00:38

Muss die Unterschrift nicht unter dem Text stehen der für die Vereinbarungen relevant ist?

Cassandra91  18.06.2013, 00:55
@Michael666m

Mir würde nun kein Gesetz einfallen, welches die Form so genau vorschreibt. Ich glaube nicht, dass es Gesetze zur Platzierung der Unterschrift gibt.

In Verträgen ist zusätzlich zur letzten Vertragsseite ( sogenannte Haupunterschrift ) jede einzelne Seite abzuzeichnen, evtl. mit einer Namenskürzung.

die erste seite mit abzeichnen, beide.

ein üblicher vorgang