Ist ein Vertrag erst ab der Unterschrift gültig oder auch für den Zeitraum davor?
Hallo!
Ich habe gegen einen Vertrag verstoßen. Diesen Vertrag hatte ich zur Zeit des Verstoßes jedoch nicht unterschrieben gehabt - nun werde ich dazu gebeten ihn zu unterschreiben. Gilt dieser dann ab dann oder auch für die Zeit vor dem Vertrag, sodass mir der eine Verstoß angehangen werden kann?
5 Antworten
Du kannst nicht gegen einen Vertrag verstoßen den du noch nicht unterschrieben hast. Das wäre als ob du zu einem Mord angeklagt werden würdest bevor du jmd umgebracht hast...
Ja genau. Schönes Beispiel für eine schlechte Antwort ;)
ein Vertrag kann auch mündlich zustande kommen, der sog. handschlagvertrag. beim Bäcker wenn du Brötchen kaufst musst du ja auch nichts unterschreiben und trotzdem kommt ein Vertrag zustande. also die Antwort könnte sein das der Verstoß vor der Unterschrift gültig sein könnte . es kommt auf die Lage an und was für ein Vertrag das ist.
Ja es kann was passieren wenn du mündlich ja gesagt hast aber wenn es ein wichtiger vertrag war sehr wichtig dann weiß ich nicht
Kommt drauf an. Wann habt ihr den Vertrag denn geschlossen?
"Kommt darauf an..."
Ich musste grinsen als ich das las. Der Spruch, der zum festen Wortschatz eines jeden gehört, der sich mit Rechtsfragen befasst.
Ja, ich brauche eine "Kommt drauf an" Taste auf meiner Tastatur.
Ein Vertrag kann nicht rückwirkend wirken. Er ist erst ab dem Moment gültig und rechtsverbindlich, wenn du ihn unterschrieben hast. Daher kann es auch rückwirkend keinen Verstoß geben.
Er ist ab dem Moment gültig, nachdem ihn beide Parteien abgeschlossen haben. Das kann mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln sein.
Wurde der Vertrag schon vor der schriftlichen Unterzeichnung von beiden Seiten abgeschlossen, so gilt er auch schon vorher. Es sei denn, dass zur Gültigkeit die Schriftform vereinbart war.
Selbstverständlich kann man Verträge auch mit Wirkung für die Vergangenheit abschließen.
Gutes Beispiel.