Verträge mit Kleingewerbe schließen?
Wenn eine GmbH mit einem Kleingewerbetreibenden einen Vertrag schließen möchte, ist der Vertragspartner dann die Privatperson, also der Inhaber des Kleingewerbes?
3 Antworten
Wenn eine GmbH mit einem Kleingewerbetreibenden einen Vertrag schließen möchte,
scheitert das schon daran, dass es 'Kleingewerbetreibende' in der Gewerbeordnung nicht gibt.^^
Möglichweise meinst du einen Einzelunternehmer, dann ist der Vertragspartner logischerweise die Person, die das Unternehmen betreibt.
ja. Vertragspartner der GmbH ist dann die natürliche Person (oder wie du es formulierst, die Privatperson).
Ja und Nein. Namentlich ist es zwar der Inhaber des Kleingewerbes. Rechtlich ist er aber in dem Moment eine Geschäftliche Person, keine Private Person.
Das ist wichtig, denn dadurch ist die Vertragsfreiheit gewährleistet und das BGB ist nicht zwingend die Vertragsbasis.
Das hat Vor und Nachteile.
Ein großer Nachteil und ein Punkt, der häufig ausgenutzt wird und wo auch viele Kleingewerbler schon drauf reingefallen sind, das das Widerrufsrecht nicht gilt, es sei denn es wird in den Vertrag aufgenommen.
Namentlich ist es zwar der Inhaber des Kleingewerbes.
Der Begriff 'Kleingewerbe' wird zwar häufig benutzt, aber man findet ihn nirgends in der Gewerbeordnung oder irgend einem anderen Gesetz.
Rechtlich ist er aber in dem Moment eine Geschäftliche Person, keine Private Person.
Im deutschen Recht gibt es natürliche Personen (= jeder Mensch) und juristische Personen (u.a. die in der Frage erwähnte GmbH).
Inwiefern? B2B Verträge sind frei Aushandelbar.
ja ja 0815 Verträge auch.
Es gibt kein Kleingewerbe!
Und das BGB gilt nie und nimmer für Gewerbetreibende.
Das ist herrlicher Unsinn. Gratuliere.