"Versuchter Ladendiebstahl während der Ausbildung. welche Strafe?
Hallo ihr Lieben und frohes Fest!
Ich habe eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel in einem Schuhgeschäft angefangen. Am Donnerstagabend nach Ladenschluss wollte ich wie gewohnt nach Hause gehen und habe dabei vergessen, dass ich mir zwei paar Schuhe in das Treppenhaus des Ladens gestellt habe, da ich fragen wollte ob ich mir diese Ausleihen darf... (das geht normalerweise). Dadurch das ich durch das Treppenhaus zum Ausgang gelange, fiel mir dann wieder ein, dass ich noch zwei Paar Schuhe dort stehen hatte. Meine Hände waren allerdings voll bepackt, sodass ich die zwei Schuhe in meine Tüte steckte um damit wieder in den Laden zurück zu kehren und nachzufragen ob ich sie mir nun ausleihen dürfte. Komischerweise kam genau zu diesem Moment meine Ausbilderin das Treppenhaus von der Herrenabteilung runter (was sie sonst nie macht) und fing mich ab. Sie forderte mich auf in den Laden mitzukommen und die Tüte zu öffnen, dies habe ich natürlich ohne Widerwillen getan. Plötzlich hieß es das ich die zwei Paar Schuhe klauen wollte, was natürlich nicht der Fall war! Man hat mir keinen glauben geschenkt und den Bezirksleiter umgehend informiert. Ergo: Die Polizei wurde gerufen, ich habe nun eine Anzeige wegen Ladendiebstahl am Hals und bin natürlich fristlos gekündigt und das alles obwohl ich nichts böses vor hatte!!! Ich habe nun zwei Fragen. die 1. Ich war ja noch nicht auf dem Geschäft draußen.. Müsste es dann nicht eigentlich "Versuchter Ladendiebstahl" heißen, statt "Ladendiebstahl"? Und die 2. Welche Strafe könnte mich erwarten, wenn man mir nach wie vor keinen Glauben schenkt? Ich bin nicht vorbestraft, meine Polizeiliche Akte ist also unbeschriftet!
Danke im Voraus! :)
7 Antworten
Hallo,
sieht so aus, als ob deine Ausbilderin dir aufgelauert hätte. Nun wer hat dir bisher erlaubt, dir "Schuhe auszuleihen"?
Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt sofort einschalten (Arbeitsrechtler)!
Man muß dir die Möglichkeit geben, eine Erklärung zu geben.
Es war ungeschickt von dir so was zu tun... aber scheinbar hat deine Ausbilderin darauf gewartet, daß du so einen Fehler machst...
Kann sein, daß dies ein "Ablenkungsmanöver" deiner Ausbilderin ist, wenn sie selber "Schuhe ausleiht", vielleicht ist sie darauf angesprochen worden von der Leitung und mußte schnell eine "Schuldige" finden, um selber nicht verdächtigt zu werden... Ist allerdings nur eine (vage) Vermutung...
Auf jeden Fall, entschuldigt das nicht die Tatsache, daß du die Schuhe "eingesackt" hattest. So was muß man tunlichst vermeiden, wenn man im Verkaufsbereich arbeitet!!!
Du kannst versuchen, beim Abteilungsleiter vorstellig zu werden, um die ganze Sache zu erklären... ich würde mich aber von einem Anwalt begleiten lassen, schließlich steht deine Zukunft auf dem Spiel, also lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten. Wenn der Anwalt schon als Mediator fungiert hat, könnte er eine Gütevereinbarung mit deinem AG treffen, so daß die ANzeige zurückgezogen wird!.
Emmy
Du hast die Ausbildung erst angefangen, also hast du eine Chance, woanders bessere Erfahrungen zu machen.
Trotzdem finde ich das Ganze ein bißchen merkwürdig, eine solche Ausbilderin würde ich mir nicht wünschen!
Trotzdem: ich wünsche dir eine geruhsame Weihnacht und bessere Perspektiven im neuen Jahr...
LG Emmy
Ich würde dir raten umgehend einen Arbeits- und einen Strafrechtler zu bemühen.
Ich denke das werde ich auch tun. Ich habe bei der Polizei angegeben, dass ich mich zu einem späteren Zeitpunkt dazu äußern möchte und dann auch auf der Wache vor Ort.
AUF KEINEN FALL: Eine Äußerung gegenüber Polizei, Staatsanwalt oder Gericht ohne vorher Rücksprache mit deinem Verteidiger gehalten zu haben!
Da du die Schuhe in deine Tüte gesteckt hast, ist das ein vollendeter Diebstahl. Zumindest aus der Sicht eines Außenstehenden, denn du hattest ja zumindest keinen Vorsatz. Aus strafrechtlicher Sicht wird da nicht viel passieren, wobei es auch darauf ankommt, ob du noch minderjährig bist. Mehr Sorgen würde ich mir um das Ausbildungsverhältnis machen, denn dieses wird aufgelöst werden, wenn du das nicht aus der Welt schaffen kannst. Und das kann auch Auswirkungen auf deine weitere berufliche Zukunft haben. Daher ungehend mit der zuständigen Person von dir aus in Verbindung setzen und das Missverständnis erklären.
Dann wird das Verfahren im Regelfall nach § 153 StPO eingestellt.
Leider sind die da weniger Kulant. Ich habe ein Hausverbot ausgesprochen bekommen und gekündigt bin ich ja sowieso.
Ich werde jedoch noch einmal meiner Chefin einen Brief zukommen lassen, in der ich ihr alles erklären werde, denn die war zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht mehr anwesend.
Im Prinzip haben sie mir meine Zukunft schon vermasselt, in dem sie die Polizei gerufen haben.
Und ich bin 21 Jahre alt. Also voll Strafmündig...
Du hast ja schon sehr gute Antworten bekommen, also ich würde auch empfehlen einen Anwalt aufsuchen, wegen der Anzeige. Du kannst dich probieren dem Betrieb nochmal alles zu erklären, aber ob das was bringt ist die Frage. Versuchen kann man es, aber frag vorher vielleicht kurz deinem Anwalt.
Aber was mich persönlich interessiert: warum zur Hölle dürft ihr euch Schuhe "ausleihen"?
Ist ja schon relativ unverschämt. Ich meine die Leute kaufen bei euch Schuhe und sind in dem Glauben, dass die auch unbenutzt sind. Und das sollte eigentlich auch so sein!
Naja egal, kannst du ja nichts für. Schöne Feiertage wünsche ich dir. Lg
Weil wir das Personal sind. Wieso genau das weiß ich auch nicht
Ich lerne gern dazu. Das es üblich ist, Schuhe an Mitarbeiter zu verleihen höre ich zum ersten mal.
Beim nächsten Schuhkauf werde ich verstärkt auf Abnutzungen achten.
Ja, es gibt bei uns wohl so ein Buch wo wir uns hätten Eintragen können, aber von dem Buch habe ich am Donnerstag selber zum ersten mal erfahren. Ich wusste nur das wir sie uns ausleihen dürfen.
Nein nein, wir als Mitarbeiter dürfen uns die Schuhe wirklich ausleihen wenn wir nachfragen. Anscheinend gibt es aber so ein Buch wo man sich Eintragen muss, jedoch habe ich von diesem Buch am Donnerstag zum ersten mal gehört. Das wir sie wirklich bis zu einer Woche ausleihen dürfen, das weiß ich aber zu 100%, denn das haben andere Auszubildende auch schon gemacht und auch fest Angestellte.