Ladendiebstahl? Was kan ich tun?
Hallo,
auf dem Weg zu meiner Arbeit ist ein Penny Markt, wo ich 4 Tüten Haribo gekauft habe, um für die Kollegen etwas mitzubringen. Ich habe 3 Tüten auf Arbeit gelassen, und eine Tüte in meinen Rucksack, um die mit nach Hause zu nehmen. Diese Tüte habe ich aber vergessen, aus dem Rucksack zu nehmen.
Zwei Tage später war ich wieder in dem Penny Markt, wo ich etwas eingekauft habe, und als ich den Einkauf in meinem Rucksack packen wollte, bemerkte der Verkäufer die Tüte Haribo, und meinte gleich, ob ich etwas klauen wollte!
Ich war erst etwas verdutzt, und wußte nicht, was er meinte, bis er die Tüte Haribo erwähnte. Ich habe ihn gesagt, das ich Sie vor 2 Tagen gekauft hätte, was er mir nicht glaubte. Sofort wurde der Filialleiter hinzugezogen, und obwohl ich den Kassenbon von den 4 Tüten noch hatte, habe ich jetzt eine Anzeige wegen Ladendiebstahl bekommen!
Aber ich sehe das gar nicht ein, wißt Ihr villeicht, wie ich mich wehren kann? Ist es verboten, eine Tüte Haribo dabei zu haben?
Leider ist der Penny Markt in einer zwielichtigen Ecke, wo wohl öfter Ladendiebstahl vorkommt!!
18 Antworten
wißt Ihr villeicht, wie ich mich wehren kann?
Zum ersten brauchst du dich solange nicht zu wehren, bis man dir etwas vor wirft. Was bedeutet, du hast eine Anzeige bekommen? Wer hat diese veranlasst? Was hat die Polizei konkret zum Fall gesagt? Oder hast du etwa freiwillig deine Personalien beim Personal angegeben^^
Also abwarten ob - und was schriftlich kommt, und sich dann konkret zum Tatvorwurf einlassen.
Vermute, dass die Anzeige bei einwandfreiem Leumund von der StA fallen gelassen wird, und damit für dich ohne Folgen bleibt.
Damit erledigen sich dann auch etwaige Fangprämien oder Bearbeitungsgebühren des Discounters, die oft und gerne erhoben werden. Nur ein befristetes Hausverbot kann unabhängig von allem gegen dich ausgesprochen werden.
Gut. Ist ja auch nicht wirklich nötig. Einfach abwarten und immer sachlich bleiben.
Wenn Du den Kassenbon von dem Einkauf noch hast, kann man Dir nichts vorwerfen !
Den hatte ich, aber Sie haben trotzdem behauptet, das ich geklaut habe, und wo denn die anderen 3 Tüten wären, weil ich die ja ausgepackt habe.
@cuckoo auf den Kassenbons sind ja nicht nur die Namen der Produkte 'abgespeichert' sondern auch die Produktnummern usw. Außerdem ist vermerkt welche Produktnummern schonmal abgescannt & bezahlt wurden & welche nicht.
aber ich bitte dich - die Haribo-Tüten haben doch keine fortlaufende Nummerierung und es läßt sich auch nicht ermitteln, welche Tüte bereits übern Scanner gezogen wurde.
Das heisst im Umkehrschluß, ich muss nur meinen Kassenbon von heute aufheben, um mir die gleichen Artikel dann morgen nochmal umsonst holen zu können ;)
Ich fürchte, so einfach ist es nicht.
Die Situation ist tatsächlich kompliziert, da dich die Quittung nur in dem Fall entlasten würde, wo sie das Datum des augenblicklichen Tages trägt. Und auch dann kann noch Ladendiebstahl vorliegen, denn man kann ja etwas kaufen, draußen ins Auto packen nochmals hereingehen den gleichen Artikel wiederum aus dem Regal nehmen und an der Kasse dann als bereits bezahlt deklarieren. Am besten ist es immer, wenn man von den Objekten, die in genau diesem Laden zu kaufen sind, einige in der Tasche hat, vorher an der Kasse zu zeigen. Dann machen die manchmal einen kleinen Sticker drauf, der später an der Kasse für eindeutige Zuordnung sorgt. Ich würde nochmals auf die freundliche Art verhandeln. Keinesfalls nur empörten Protest zeigen. Verständnis für den begründeten Verdacht zeigen bei gleichzeitiger Unschuldsbeteuerung.
Da hat der Kommentator nicht ganz Unrecht...
Mich hat man damals mal in nem Woolworth gefilzt. Und in meiner Jackentasche ne leere Packung YES! gefunden (diese Schokoküchlein) und hat mir die Packung unter die Nase gehalten mit den Worten: "Na? Willst Du uns dazu was sagen? Wir haben Dich auf Band wie Du das YES! eingesteckt hast." Darauf hab ich den ausgelacht und ihn darum gebeten mir doch mal diese Aufnahme zu zeigen, denn das YES! hab ich von zu Hause mitgenommen. Darauf meinte er nur, er dürfe mir die Aufnahme nicht zeigen. xD Naja, aber wegen der geklauten Armbanduhr für 10DM haben sie mich drangekriegt. Aber wo ich die Verpackung der Uhr gelassen habe, hat der achso schlaue Detektiv bis heute nicht rausbekommen. :-P Ja, die dumme Aktion ist 15 Jahre her. Heute bin ich 31. Damals war man noch jung und dumm. Heute ist ma nur noch "und". ^^
Lass Dich nicht einschüchtern. Du hast nichts verbrochen, also mach Dir keinen Kopf! Aber, sollte die Sache vorbei sein, würde ich in den Penny gehen und die Kassiererin als auch den Filialleiter bitten sich bei Dir zu entschuldigen. Ist ja wohl das Mindeste!
es ist nicht verboten , wenn man das aber macht sollte man immer den Kassenzettel dabei haben
Den hatte ich, aber Sie haben trotzdem behauptet, das ich geklaut habe, und wo denn die anderen 3 Tüten wären, weil ich die ja ausgepackt habe.
Da Du 3 Tüten weitergegeben hast ,war es eben noch eine Tüte.
Ja hatte er ja!
Meine Daten wurden von der Polizei erfasst, die wollten sich meine Geschichte nicht wirklich anhören