U+C Abmahnung wegen Streaming, geht das überhaupt?

Abmahnung u+c streaming - (Streaming, Abmahnung, U und C)

6 Antworten

Dsa Bild ist leider arg klein ,da kann man nicht wirklich was drauf erkenen

aber...

http://www.anwalt.de/rechtstipps/streaming-abmahnung-durch-uc-rechtsanwaelte-urmann-und-collegen-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh_053699.html

Wobei ich nicht mal eine Rechtsanwlt konsultieren würde, sonder da Ganze ignorieren

  1. Ein Zuordnong per IP ist nicht generell eindeutig möglich
  2. Streaming ist nahc bisheriger Rechtslage nicht verboten
  3. Und DAS ist jetzt da BESTE an der Sache: Auf Por gibts kein Urheberrecht! Urheberrecht setzt eine bestimmte künstlerische Schöpfungshöhe voraus, und die ist nicht gegegen:

Zurücklehnen, durchatmen...

Wenn Du nichts gemacht hast, kannst Du den Brief entsorgen - da kommt nichts nach. Das ist ein Abzockversuch.

Und das ist noch lustiger:

"Urmann + Collegen vertritt laut Süddeutsche Zeitung überwiegend Pornofilmproduzenten"

http://www.golem.de/news/landgericht-koeln-rechtsanwaelte-mahnen-wegen-streaming-ab-1312-103181.html

"In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da fraglich sein dürfte, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt würden, so Gulden."

Das ist scheinbar kein Einzelfall, ich würde mal bei einem Anwalt nachfragen.

"Streaming Abmahnung kein Einzelfall – droht die nächste Massenabmahnwelle?"

Quelle: https://ggr-law.com/filesharing/u-c/streaming-abmahnung.html

z3pjqbc  06.12.2013, 22:32

Fachanwälte für Urheberrecht raten von einer unterzeichnung der Unterlassungserklärung ab!

Konventionelle Anwälte raten dazu den Schwanz einzuklemmen und eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen! Trotz modifikation ist diese auch 30 Jahre bindend, also einmal Lebenslänglich!

z3pjqbc  06.12.2013, 22:32

doppelt

Ich habe auch einen Brief erhalten! Dies ist tatsächlich kein Einzelfall, bei der Verbraucherschutz Zentrale sind alleine 50 Anrufe im Rheinisch Bergischen Kreis eingegangen und Hunderte über ganz NRW verteilt, sowie Tausende in der ganzen Republik!

Ich habe mich heute von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Er rät dazu nicht zu reagieren!

Es hat bei mir definitiv kein Streaming statt gefunden, ich kenne diese Seite ja noch nicht einmal. YouPorn und so ist mir ja ein begriff aber RedTube also "Rote Tube" ist mir absolut kein begriff, ja Youtube kenn ich aber RedTube keine Ahnung was ist das???

Du solltest keine Unterlassungserklärung unterschreiben, auch keine modifizierte! Denn dort wird die Schuld nur abgeschwächt und man bindet sich somit 30 Jahre lang das nicht noch mal zu machen. Wenn Du dann aber noch mal in so eine U+C Falle reinfällst dann bist Du rein rechtlich gesehen dran, weil Du ja gegen die Unterlassung verstoßen hat die wie schon gesagt 30 Jahre bindend ist! Also wenn man sich nicht schuldig fühlt sollte man sich nicht verappeln lassen!

Selbst bei Mahnungen nicht reagieren, erst wenn Du Post vom Landesgericht oder OLG bekommst dann musst Du zum Anwalt. Und die Klage will ich sehen, die können die eigentlich nur verlieren! Der Besuch einer Webseite mit sofort startendem Video und noch nicht mal mit Alters Abfrage ob man volljährig ist, sowas ist schon kacken dreißt!

  1. Nichts unterschreiben
  2. NIchts zahlen
  3. Mahnungen ignorieren
  4. Es wird definitiv nach aktueller Rechtslage nicht zu einer Verhandlung kommen, denn sonst ist das Geschäftsprinzip der Bedrohung durch C+U kaputt. Und U+C ist ja nur an Zahlenden Mandanten interessiert und will keinen Präzidenzfall den sie verlieren werden ;)

Ich hoffe die Punkte sind klar!

Falls noch fragen sind kannst Du dich gerne an mich wenden, es muss ja nicht jeder zum Anwalt rennen. Denn Anwälte wollen ja nur eins, verkaufen ;) sind ja Geschäftsleute. ^^

Die Öffentlichkeit und die Politik sollten diese Sachen klären!!!

Ich habe dem WDR schon einen Umfassendenbericht geschickt und habe auch schon mit weiteren Betroffenen gesprochen.

Viele Grüße

AHZ0653  11.12.2013, 00:34

Genau so sehe ich es auch. Wenn da schon von Urheberrechtsverletzung die Rede ist, dann ist primär mal der Betreiber der Website in die Pflicht genommen. Der kann ja schließlich das Streaming verhindern, anstatt es auch noch anzubieten bzw. zu ermöglichen. Nicht jeder, der einen PC hochfährt und sich ins Internet begibt hat ein abgeschlossenes Jurastudium.

(Vielleicht sollten sich mal alle von U+C Attackierten per Facebook verabreden und der Kanzlei zwecks Akteneinsicht einen Besuch abstatten. Bei der bunten Publikumsmischung kämen die dort wirkenden Anwälte bestimmt schnell zu der Erkenntnis, dass Familien- oder Verkehrsrecht bedeutend gesünder ist) ;-))

Es ist ja nicht das erste Mal, dass U+C für Schlagzeilen sorgte.