Versorgungspflicht der Telekom?
Moin :)
Folgende Situation:
- Ein Gebäude besitzt einen analogen Telefonanschluss mit Rufnummer bei der Telekom
- Der Besitzer verstirbt 2009, der Vertrag wird von einer Angehörigen des Verstorbenen gekündigt, der Anschluss wird stillgelegt.
Jetzt möchte man in diesem Gebäude wieder einen Telefonaschluss einrichten, die Telekom möchte dafür aber 800€ haben weil neue Kabel gelegt werden müssen.
Mein Vater hat mir erzählt, es gab vor ein paar Jahren noch die gesetzliche Regelung, dass der Anbieter eine Versorgungspflicht für einen Standart Telefonanschluss hat und dafür keine extra Kosten beanspruchen darf. Er weiß aber nicht ob das heute auch so ist.
- Was ist an diesem alten "Gesetz" dran?
- Gibt es jetzt ein neues Gesetz dafür und wo finde ich Infos dazu?
Wünsche euch noch einen schönen Abend :)
2 Antworten
Hallo,
es gibt keine "Versorgungspflicht" für umsonst.
Der Telekommunikationsprovider darf Aufwendungen für die Herstellung eines Anschlusses sehr wohl in Rechnung stellen.Das viele Provider auf den sogenannten Bereitstellungspreis verzichten geschieht aus Marketinggründen.
Ansonsten gibt es dafür einen Standardbetrag und wenn sie anfallen, auch Zusatzkosten.
Diese "guten alten Zeiten" sind wohl vorbei, als man für eine geringe Gundgebühr einen Anschluss bekam, egal ob drei Meter Kabel nötig waren oder drei Kilometer auf die Alm hinauf.
Heute muss man sich an den Kosten je nach Aufwand beteiligen. Und ich denke mal, bei einem Altbau, der noch keine Leitungen der heutigen Technik hatte, ist das nicht anders als beim Neubau.
Es wäre auch nicht im Sinne des Wettbewerbs, wenn jeder die Telekom, die in vielen Gegenden wohl als einzger Anbieter die Erschließung übernimmt, "für ein paar Cent" die Einrichtung erledigen lässt, die Kunden dann aber bei nächster Gelegenheit zur Konkurrenz wechseln.
Eventuell gibt es die Möglichkeit, dass man Teilarbeiten (zum Beispiel den Aushub eines Grabens) selbst erledigt oder anderweitig vergibt.