Hausratversicherung. Wie läuft es ab?

8 Antworten

Hi bluerose2008

falls du eine Cerankochplatte verwendet hast und das Cerankochfeld ist defekt als Glasbruch, wird dir das Ceranfeld ersetzt als Glasbruchschaden; der Rest vom Schaden ist eigenes Risiko, also kein Versicherungsfall :-((

Gruß siola55

"Kaputtgehen" ist in der Hausratversicherung nicht versichert. Da muss schon genauer geklärt werden, was der Grund war. Wenn ihr das nicht selber verursacht habt und Miete für das Teil bezaht, muss der Vermieter für die Reparatur sorgen.

Ich verweise auf die gängigen Haftpflichtversicherungsbedingungen, bei denen Schäden an elektrischen Geräten ausgeschlossen sind. Ein Zitat der Musterbedingungen des GDV aus April 2016:

A1-6.6.2 "Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen

− Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,..."

Hallo bluerose2008,

den Kommentaren entnehme ich, dass die Küche deinem Vermieter gehört und du sie quasi mitgemietet hast. Richtig?

Wenn der Backofen ohne dein Verschulden kaputt gegangen ist (z.B. durch Altersschwäche etc.), muss dein Vermieter ihn auf seine Kosten reparieren lassen oder erneuern. Der übliche Verschleiß der Geräte ist durch deine Miete abgegolten.

Wenn du den Backofen kaputt gemacht hast, kann der Vermieter von dir Schadenersatz verlangen. Dann melde bitte den Fall bei deiner Privathaftpflichtversicherung. Solltest du "nur" das Glas kaputt gemacht haben, brauchst du eine Glasversicherung.

Die Hausratversicherung ist dafür nicht zuständig. Darüber versicherst du dein Eigentum (z.B. deine Möbel, Kleidung, Technik) gegen ganz bestimmte "Gefahren" (z.B. Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel).

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

Die Hausratversicherung leistet bei

Brand,Blitzschlag Explosion

Einbruchdiebstahl/Vandalismus

Leitungswasserschaden

Sturm

Wenn ihr die Küche aus einer Unachtsamkeit beschädigt habt, ist das ein Mietsachschaden, den ihr der Haftpflicht melden könnt.

Reiner Verschleiß geht zu Lasten des Vermieters. Dafür zahlt ihr ja auch die Miete.