PKW: Angeblich Schaden verursacht aber nichts davon mitbekommen

9 Antworten

Sprech das weitere Vorgehen mit deiner Versicherung ab. Das kann auch Abzocke sein. Die Versicherung eines Fahrzeuges kann man einfach am Kennzeichen herausfinden, da gibt es eine zentrale Stelle (musste ich schon machen bei einem Unfall in den ich verwickelt war, die haben mir ohne weiteres die Versicherung des Gegnerfahrzeuges anhand des Kennzeichens genannt).

Solang weder du noch die Versicherung weiß, was passiert ist und wer der Geschädigte ist, sollte keiner zahlen...

Wenn es keine beweise gibt brauchst du dir relativ keine sorgen machen.

Viel Glück

Mit der Schadenmeldung kam normalerweise auch ein Unfallprotokoll. Dort kannst du beschreiben was passiert oder nicht passiert ist.

Zur Sicherheit solltest du auch bei deiner Versicherung anrufen und den Sachverhalt schildern. Unberechtigte Forderungen werden auch von deiner Kfz-Haftpflicht abgewehrt. Sie funktioniert dann so ähnlich wie eine Rechtsschutzversicherung.

Hallo,

das Wichtigste in dieser Situation (wie so oft im Leben): Bitte erst einmal Ruhe bewahren! Keine unüberlegten Schritte unternehmen!

Den Geschädigten selbst zu kontaktieren halte ich für nicht ratsam. Die Regulierungs- und Bearbeitungshoheit liegt bei der Versicherung. Sich hier in irgendeiner Weise einzumischen - im schlimmsten Fall auch noch unabgestimmt mit der Schadenabteilung - kann zu Problemen führen, auch wenn die Kontaktaufnahme gut gemeint sein mag. Merke: "Gut gemeint" ist die hässliche Schwester von "Gut gemacht".

(Übrigens: Bitte auch nicht voreilig zum Anwalt laufen, um sich vermeintlich schützen zu wollen. Auch der juristische Weg ist hier Sache der Versicherung und eine eventuelle Rechtsschutzversicherung kommt nicht für die Abwehr von Schadenersatzforderungen auf!!)

Das reine Stellen von Ansprüchen ist in Deutschland absolut erlaubt. Der Anspruchsteller muss aber die Rechtmäßigkeit seiner Ansprüche begründen und belegen. Daher wird sich der Geschädigte - wenn er eine Regulierung haben möchte - noch detailliert und nachweisbar zum angeblichen Schaden äußern müssen.

Bis dahin reicht schon einmal der Hinweis an die Versicherung, dass man sich keinerlei Fehlverhaltens bewußt ist, aber gerne auf die durch den Anspruchsteller noch zu benennenden Umstände eingehen wird - wenn diese einmal vorliegen.

Andererseits rate ich extrem davon ab, der Versicherung zum jetzigen Zeitpunkt ein Regulierungsverbot versuchen auszusprechen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass es doch einen - zunächst unbemerkt gebliebenen - Schaden gegeben hat, führt so etwas zu massiven Problemen!!

Viele Grüße

Loroth

(P.S.: Die Frage, wie der Anspruchsteller an die Versicherungsdaten gekommen ist, beantwortet sich durch den Generalruf der deutschen Autoversicherer. Hier kann man unter Nennung des Kennzeichens und einiger Daten den entsprechenden Versicherer des Fahrzeugs erfahren...)

Hey,

also ich würde in diesem Falle die Versicherung anschreiben und zusätzlich zu einem KFZ-Gutachter fahren od diesen anrufen und die Kosten für ein mögliches Gutachten abklären. Es wäre das beste, dieses bereits jetzt im Vorfeld, so schnell wie möglich machen zu lassen, da du der Versicherung gleich dieses mitvorlegen kannst und sie in Zugzwang gerät. Ohne Beweise können die schließlich nichts machen.

Loroth  18.06.2014, 13:15

Und wer trägt die Kosten eines solchen - unabgesprochenen - Gutachtens???