Generali Hausrat- Unfall- Glas- Haftpflicht Versicherung?
Hatte so einen Vertrag abgeschlossen Laufzeit 5 Jahre.
Hatte es gekündigt dort steht aber nichts von Mindestlaufzeit sondern nur das der Vertrag bis zu einem gewissen Datum läuft und dann erneuert wird.
Von einer Mindestlaufzeit bei Kündigung steht da aber nichts.
Muss jetzt angeblich bis 2024 noch den Vertrag zahlen.
Ist das üblich bzw normal?
Wann bitte hast du den Vertrag abgeschlossen bzw. wann war denn der Vertragsbeginn?
Irgendwann im April oder so also Anfang vom Jahr
7 Antworten
Sachversicherungen (dazu gehört auch die Unfallversicherung) können nach 3 Jahren gekündigt werden, allerdings immer zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Für die wirksame Beendigung des Vertrages muss die SCHRIFTLICHE Kündigung 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres dem Versicherer vorliegen.
Lies den Vertrag nochmal. Da muss auch ein Absatz zu Kündigungsfrist drinstehen.
Die meisten Versicherungen sind jährlich kündbar, mit einer gewissen Frist. Von 5-jährigen Mindestlaufzeiten habe ich noch nie was gehört, was aber nicht heißen muss dass es das nicht gibt.
Muss jetzt angeblich bis 2024 noch den Vertrag zahlen
Wer behauptet das denn?
siehe VVG (Versich.vertrags-Gesetz)
Ok... solche Verträge würde ich als Kunde nie unterschreiben
Hat der Fragesteller aber dummerweise mit 5 Jahren Laufzeit unterschrieben :-((
Verträge mit Laufzeiten von 10 Jahren werden meines Wissens von den Versicherern heute nicht mehr angeboten... ;-)
Also bei 5 Jahren Laufzeit hast du dann auch z.B. 5% Nachlaß erhalten!?
Wann hast du den Vertrag abgeschlossen bzw. wann ist Datum vom Vertragsbeginn?
Irgendwann im April oder so also Anfang vom Jahr...
Dann hat dir dein Versicherer ja schon richtig geantwortet mit dem Jahr 2024: du mußt nicht nur den Vertrag bezahlen bis zum Ablaufdatum in 2024, da die Laufzeit länger als 3 Jahre abgeschlossen ist, sonder erhälst natürlich auch die Leistungen im Schadenfall bis 2024!
siehe VVG bei Antwort von wattdennnu2
Fünfjahresverträge sind nach Ablauf des dritten Jahres kündbar.
(4) Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Von einer Mindestlaufzeit bei Kündigung steht da aber nichts.
Klar, ne Kündigung hat auch keine Laufzeit. Der Vertrag allerdings schon. Und zwar drei Jahre. Vorher kann nicht ordentlich gekündigt werden.
Früher war dies üblich mit Rabatten bei hohen Laufzeiten: bei 10 Jahren Laufzeit z.B. 10% Nachlaß in der Prämie und bei 5 Jahren Laufzeit dann eben 5% Nachlaß...