Selbstständig gemacht als Kleinstunternehmer, Automatisch Mitglied bei BG?

2 Antworten

Also es gibt weder ein Kleinst- noch ein Kleingewerbe, sondern du hast bei deiner Stadt oder Gemeinde ein Gewerbe angemeldet!?

Du verwechselst dies evtl. mit der "Kleinunternehmer-Regelung":

Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
  • Regelbsteuerung

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.

https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php

Gestern habe ich Post von der BG Verkehr bekommen, ich sei nun automatisch versichertes Mitglied, und das würde mich 65€ im Monat kosten...

Da hast du leider was falsch gelesen: nur für deine Mitarbeiter muß die BG-Mitgliedschaft bezahlt werden!

Du als Inhaber hast die Möglichkeit, dich als freiwilliges Mitglied bei der BG anzumelden und freiwillige Beiträge zu bezahlen...

Hoffe dir hilft dies weiter - also ohne Mitarbeiter mußt du auch keine Pflichtbeiträge bezahlen!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Valnar52  17.05.2021, 16:20

In der BG Verkehr herrscht wohl tatsächlich gemäß Satzung Versicherungspflicht auch für den (selbst im Unternehmen tätigen) Unternehmer (in Einklang mit §3 SGB 7).

siola55  17.05.2021, 16:37
@Valnar52

Ja, wahrscheinlich doch - er will ja nachfragen...

mrnotch 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 14:57

Danke für die Info, ich werde dort mal anrufen und nachfragen :)

Nur in bestimmten Branchen bist du auch als Alleinunternehmer beitragspflichtig in der BG (- z.B. Taxiunternehmer und Gastwirt)

Ansonsten bist du BG-verpflichtet, sobald du einen Angestellten beschäftigst. (ACHTUNG dazu gehört auch eine Putzfrau !)