Selbstständig gemacht als Kleinstunternehmer, Automatisch Mitglied bei BG?
Hallo!
Ich habe mich als kleinstunternehmer selbstständig gemacht, mit dem Ziel, über das Portal Onlogist.com fahrzeugüberführungen durchzuführen. Ich habe von der Kleinstunternehmer Regelung Gebrauch gemacht, und alle meine Fahrten sind über besagtes Portal versichert. Gestern habe ich Post von der BG Verkehr bekommen, ich sei nun automatisch versichertes Mitglied, und das würde mich 65€ im Monat kosten. Eingegliedert wurde ich in den Bereich Güterverkehr, Autokranunternehmen, Abschleppdienst und dergleichen, mit der gefahrklasse von 10,60, was extrem hoch ist.
Jetzt verstehe ich nicht, wenn ich doch über Onlogist.com versichert bin, warum brauche ich überhaupt eine BG? Und wenn ich sie brauche, warum muss ich so viel zahlen? Im Verhältnis: Omnibusunternehmen, Rettungsdienste und Geld und werttransporte haben eine Gefahrenklasse von nur 3.49, warum zahlen die weniger, obwohl die wesentlich wertvollere Dinge transportieren?
Hoffe, jemand weiss die Antwort, oder kann wenigstens aus Erfahrung sprechen...
Liebe Grüße
2 Antworten
Also es gibt weder ein Kleinst- noch ein Kleingewerbe, sondern du hast bei deiner Stadt oder Gemeinde ein Gewerbe angemeldet!?
Du verwechselst dies evtl. mit der "Kleinunternehmer-Regelung":
Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
- Regelbsteuerung
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.
- Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.
https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php
Gestern habe ich Post von der BG Verkehr bekommen, ich sei nun automatisch versichertes Mitglied, und das würde mich 65€ im Monat kosten...
Da hast du leider was falsch gelesen: nur für deine Mitarbeiter muß die BG-Mitgliedschaft bezahlt werden!
Du als Inhaber hast die Möglichkeit, dich als freiwilliges Mitglied bei der BG anzumelden und freiwillige Beiträge zu bezahlen...
Hoffe dir hilft dies weiter - also ohne Mitarbeiter mußt du auch keine Pflichtbeiträge bezahlen!
Gruß siola55
Ja, wahrscheinlich doch - er will ja nachfragen...
Danke für die Info, ich werde dort mal anrufen und nachfragen :)
Nur in bestimmten Branchen bist du auch als Alleinunternehmer beitragspflichtig in der BG (- z.B. Taxiunternehmer und Gastwirt)
Ansonsten bist du BG-verpflichtet, sobald du einen Angestellten beschäftigst. (ACHTUNG dazu gehört auch eine Putzfrau !)
In der BG Verkehr herrscht wohl tatsächlich gemäß Satzung Versicherungspflicht auch für den (selbst im Unternehmen tätigen) Unternehmer (in Einklang mit §3 SGB 7).