Versicherung rückwirkend kündigen?

2 Antworten

Nein, denn beide hätte ja wohl vereinbarungsgemäß geleistet im Schadensfall. Warum sollte eine auch nicht bezahlen?

Zudem kenne auch ich solche aberwitzigen Behauptungen. Der Verkäufer ist immer der doofe, nicht der Besteller, und die Bank hat auch noch Schuld, weil die die meist monatlichen Abbuchungen nicht bemeckern.


Unfallversicherungen sind sogenannte Summenversicherungen, bei denen nicht die Grundsätze der Über- oder Doppelversicherung greifen.
Heißt, dass jede Versicherung den gesamten vertraglich vereinbarten
Betrag auszahlen müsste, ohne dass es zu einer Anrechnung käme!

Dies unterscheidet die Summenversicherung von der Schadensversicherung, bei der die von den Versicherern zu leistenden Zahlungen auf den Wert des Schadens begrenzt sind (Bereicherungsverbot).

Damit hast Du nur die Möglichkeit zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen, bzw. zum Ablauf der vereinbarten Frist. Denn woher sollte der 2. Versicherer wissen, dass Du noch einen weiteren Vertrag hast.