Familienschutz Versicherung wirklich über Jahre nicht kündbar?

5 Antworten

Niemand kennt Deinen unterschriebenen Vertrag. Versicherungen herkömmlicher Art kannst Du bei jeder Prämienerhöhung kurzfristig kündigen

Hallo, es geht um eine Unfallversicherung der Stuttgarter familienschtz versicherung, bei welcher ich gedrungen durch einen natürlich freiwillig gelösten Kredit diese genannte Unfallversicherung mit abschließen musste.

Was nicht erlaubt ist.

Nun möchte ich den Kredit die kommenden Wochen ablösen und wollte dazu auch die für mich vollkommen unnütze Versicherung kündigen.

Was nicht möglich ist, da es sich um unterschiedliche Verträge handelt.

Die Unfallversicherung kann man zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Maximal zum Ablauf des 3. Jahres.

(Läuft noch genau 2 Jahre).

Achtung - einige Versicherer schließen solche Verträge auf 5 Jahre ab. Diese Verträge können aber zum Ablauf des 3. Jahres gekündigt werden.

§ 11 Abs. 4 VVG

4) Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Gibt es da keine Möglichkeit doch kündigen zu können? (Habe jetzt eine Erhöhung von 30cent/Monat bekommen.aber das ist ja bestimmt auch kein Grund...)

Wenn es sich um eine Dynamik handelt - nein!

Hallo,

da es hier um rechtlich 2 eigene Verträge handelt, scheint es zumindest verwerflich, dass Du die Unfallversicherung abschließen musstest.

Viele Versicherer schließen diese Versicherung mit einer dreijährigen Laufzeit ab und davor kommst du i.d.R. auch nicht aus dem Vertrag.

Handelt es sich bei der Erhöhung tatsächlich um eine Erhöhung und nicht um eine Dynamik, würde aber ein Sonderkündigungsrecht bestehen, wobei ich eher von einer Dynamik in Deinem Fall ausgehe 

bei welcher ich gedrungen durch einen natürlich freiwillig gelösten Kredit diese genannte Unfallversicherung mit abschließen musste.

es hat dich keiner gezwungen den Kredit zu nehmen. 

wollte auch ne Bank bei mir, habe abgelehnt und ne andere Bank zu wesentlich besseren Konditionen gefunden - ohne irgendwelche Versicherung

laufende Verträge sind nun mal einzuhalten. Das war halt bei deiner Bank eine Voraussetzung den Kredit zu erhalten, legitim

Hi seeng, sog. Koppelprodukte sind nicht erlaubt - was steht denn in deinem Beratungsprotokoll als Begründung für den Unfallvertrag?

Doch die Verbraucherschützer vom BDV und der Vermittlerverband BVK sehen
sehr wohl noch Handlungsbedarf. „Die Gewährung von Geldgeschäften darf 
nicht gekoppelt sein an den Abschluss anderer Produkte
“, sagt
BVK-Präsident Heinz. Er kenne Fälle, in denen ein Vermittler zum
Abschluss des Gesamtpakets geraten habe – sobald der Kredit aber gewährt
wurde, dann den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Über den
Bankvertrieb kehrten Geschäftspraktiken in den Versicherungsvertrieb
zurück, die auf Seiten der Versicherer auch im Rahmen des branchenweiten
Vertriebskodex inzwischen abgelehnt würden. „Vertriebsvorgaben, wie wir
sie eigentlich abschaffen wollen, sind bei den Banken gang und gäbe. So
bleibt das Prinzip ,Höher, Schneller, Weiter’, das wir ablehnen, weiter
erhalten“, sagt Heinz. Freie Handelsvertreter, wie sie bei
Versicherungen üblich seien, könnten sich gegen solche Vorgaben wehren, Bankangestellte aber nicht.

www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/verstoss-der-banken-bei-versicherungsprodukten-14180860-p2.html

Gruß siola55