Versicherung beim Probereiten (RB)?
Guten Morgen,
morgen kommt ein Mödchen mein Pferd probereiten, um ihn vielleicht als Reitbeteiligung zu nehmen. Da sie mit ihm hauptsächlich ins Gelände will, werde ich mit ihr ausreiten gehen. Ich nehme dann das Pferd einer Freundin. Nun habe ich jedoch keine Ahnung, wie das mit den Versicherungen laufen würde, falls etwas passiert. Könnt ihr mir sagen, wer in folgenden Situationen haftet:
1. Die Reiterin stürzt von meinem Pferd und bricht sich zum Beispiel das Bein.
2. Mein Pferd rutscht während des Ausritts aus und verletzt sich.
3. Wir reiten an einem Auto vorbei, mein Pferd keilt aus und es gibt einen Schaden am Auto.
Vielen Dank für die Antworten! :)
8 Antworten
du solltest fremdreiter und rbs mit versichert haben. ansonsten würde ich sie da nicht rauf lassen. wen sie sich nämlich statt dem bein, den rücken bricht, wirst du deines lebens nicht mehr froh.
da sie jauptsachlich ins gelände geht findet das erste probereiten trotzdem auf dem reitplatz o.ä. statt. alles andere ist verantwortungslos. und so bist du bzw deine versicherung in allen fällen dran. fremder reiter auf fremdem pferd, du hast die verantwortung.
mein rat: lass sie auf dem platz reiten beim ersten mal. auch da kann was passieren, aber die chance ist doch etwas geringer...
hm. bei mir sind reitbeteiligungen mitversichert, wenn etwas passiert, an dem das pferd "schuld" ist.
du solltest fremdreiter und rbs mit versichert haben. ansonsten würde ich sie da nicht rauf lassen. wen sie sich nämlich statt dem bein, den rücken bricht, wirst du deines lebens nicht mehr froh.
Nein - das passt nicht!
Ein Fremdreiter, wie auch eine Reitbeteiligung reitet auf eigenes Risiko - bedeutet diese müssen selbst entsprechende Versicherungen abschließen, wie z.B. Unfallversicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung / Zusatz-Krankenversicherung.
Nur der Schaden der durch das Pferd verursacht wird an Fremden (nicht an der Reitbeteiligung) ist durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt.
@stormhorses,
zu 1 - jeder Reiter sollte eine eigene Unfallversicherung haben die bei einer evt. Invalidität leistet. Die Arztkosten zahlt die Krankenversicherung der Reiterin.
zu 2 - die Kosten müsste die Pferdehalterin (Eigentümerin) oder eine evt. abgeschlossen Pferde-Krankenversicherung zahlen.
zu 3 - solche Schäden sind über die Tierhalterhaftpflichtversicherung des jeweiligen Pferdehalters abgedeckt.
Bitte nachschauen, ob eine Reitbeteiligung in der Tierhalterhaftpflichtversicherung mitversichert ist.
Das kannst du in deinem Versicherungs Vertrag nachgucken. Du musst nur gucken ob deine Versicherung Fremdreiter und auch gegen Bezahlung abdeckt.
Du brauchst eine Fremdversicherung. Geh am besten morgen vor dem probereiten zu einem versicherungsfachmann und schließ eine ab. Das geht dann ab sofort.
Upsi.. vielleicht lässt du die RB dann wirklich noch nicht reiten sondern erstmal das Pferd kennen lernen.. vielleicht ein Wald Spazier Gang, oder etwas putzen..
Warum nicht - manche Versicherungsvermittler arbeiten auch an Feiertagen.
Hast du eine Fremdreiterversicherung ? Was hast du denn bei deiner Versicherung angegeben?
Am Feiertag?