Reitbeteiligung füttert Pferde, wird verletzt, wer trägt Verantwortung (Versicherung /Schmerzensgeld)?
Hey, folgende Situation :
Eine einstallerin (Sarah) auf unserem Pferdehof hat eine reitbeteiligung.
Wir sind ein Selbstversorger Stall.
Es gibt mehrere Gruppen mit Pferden. Diese werden je 4 mal täglich gefüttert.
Sarah möchte, dass ihre reitbeteiligung 2 fütterungsdienste pro Woche übernimmt, statt Geld zu zahlen. Ihre reitbeteiligung ist 16 Jahre alt. Die Eltern haben zugestimmt. Die Stallbesitzerin auch.
Nun meine frage:
Wer haftet, wenn Sarahs reitbeteiligung von meinem Pferd umgerannt wird? Denn Sarahs Pferd steht nicht in der Gruppe in der mein Pferd steht, also hat sie da ja eigentlich nichts zu suchen.
Und was wäre, wenn ihre reitbeteiligung über 18 Jahre alt wäre? Macht das einen Unterschied?
Das alles ist rein hypothetisch, aber diese Frage stellt sich mir gerade. Muss ich dann Schmerzensgeld zahlen bzw meine Versicherung? Und was ist, wenn den Vorfall niemand beobachtet hat? Dann gibt es ja keinen Beweis, dass es mein Pferd war.
Oder haftet vielleicht die stallbesitzerin, weil es ihr Gelände ist?
Und kann ich irgendwie Einspruch oder so erheben? Also dass ich nicht hafte bzw dass sie das nicht darf? Kann ich ihr das verbieten oder so?
Die Frage stelle ich mir gerade und ich hoffe ihr steigt durch meinen Text durch😅
Vielen Dank schon mal für alle Antworten 😊
5 Antworten
- Wenn Dein Pferd einen Schaden verursacht, haftest Du und Deine Haftpflichtversicherung bzw. des Pferdes, tritt für den Schaden ein.
- Der Stalleigner haftet in der Regel nur, wenn er seinen Verkerssicherungspflichten nicht nachkommt.
- Haftungsausschluss gegenüber Jugendlichen und Krankenkasse sind in aller Regel unwirksam.
- Eigenverschuldung und Kids, Jugendliche, klappt nicht ohne weiteres! Besonders im Zusammenhang mit gefährlichen Arbeiten. Hier könnte es durchaus die Geberin der RB treffen. Ob sie die RB ausreichend, eingewiesen und überwacht hat.
- Lustig wird ggf. auch ein Schaden an den Pferden, weil wer hat mit wen den Vertragsbeziehungen? Haftet der Stall bei falscher Fütterung? Die Pferdebesitzer? Die RB? Oder keiner weil es eine Gefälligkeit ist, ggf stillschweigende Haftungsausschluss?
- Verbieten wird schwierig, auf welcher Rechtsgrundlage?
Ob RB oder nicht ist eine Stallgemeinschaft nicht einfach im Schadensfall. Da gewisse Ausschlüsse ggf. greifen oder eben nicht.
Auch Selbstversorger sollten saubere Verträge aufsetzen. Denn gerade hier ist einiges zu Regeln.
Zum Beispiel wer haftet wenn jemand seinen Stalldienst nicht leistet? Schuldhaft, fahrlässig oder entschuldbar? Wer wenn er eine RB oder einen Freund diese Aufgabe überträgt?
Vielen Dank 😊
Das ist das Problem mit euch Pferdehaltern... Ihr regelt alles mündlich und hofft darauf, dass das schon irgendwie wird, weil Pferdebesitzer ja keine schlechten Menschen sein können... 🙄
In jedem anderen Bereich des Lebens macht man für sowas rechtlich abgesicherte schriftliche Verträge, in denen genau DAS geregelt wird!
Da ist was wahres dran, allerdings gibt es auch Dinge, die einfach vom Gesetz geklärt sind. Egal, was da an Haftungsausschluss oder sonst was verfasst wurde.
Das habe ich so zwar nie gesagt - aber wenn du dich unbedingt angesprochen fühlst und beleidigt sein willst - bitte sehr, ich halte dich nicht auf... 🤷
Das ist das Problem mit euch Pferdehaltern... Ihr regelt alles mündlich und hofft darauf, dass das schon irgendwie wird, weil Pferdebesitzer ja keine schlechten Menschen sein können...
Ich seh da jetzt keinen Bezug zur FS konkret oder zu ihrer konkreten Problematik.
"Sehr schön, wie du hier alle in einen Topf wirfst und jedem Pferdehalter pauschal unterstellst, ein Idiot zu sein.
Halte dich doch bitte raus, wenn du nichts Produktives zum Thema schreiben möchtest."
Und ich sehe keinerlei Bezug zu meiner Antwort... 🤷
An sich gibt es einen einstaller Vertrag, aber da ist das nur für einstaller geregelt, nicht für Pflege-oder Reitbeteiligungen. Da liegt für mich das Problem. Aber die anderen sehen das Problem nicht und sind bis jetzt auch nicht wirklich bereit an dem stallvertrag was zu ändern. Denn ich glaube eben nicht, dass Pferde Besitzer keine schlechten Menschen sind, im Gegenteil. Ist das Pferd irgendwo mit der Decke hängen geblieben, wollen sie es einem anderen Pferd anhängen, von wegen ihr Pferd würde gebissen, dabei ist die Decke kaputt gegangen.
Wenn die Reitbeteiligung vertraglich einen Teil der Pflegearbeiten übernimmt, handelt sie im eigenen Interesse.
Die Stallbesitzerin haftet nur aus der allgemeinen Gefährdungshaftung. Für Unfälle die durch das Pferd entstehen haftet der Halter.
Wenn dein Pferd jemanden verletzt, bist du als Halter zum Schadenersatz verpflichtet. Ganz einfach. Da greift dann deine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Das ist so nicht ganz richtig . Wenn du als haltet nicht am „Unfall“ anwesend warst, ode zb das Pferd mit dem der Verletzt wurde alleine war , dann ist es Aufgabe der Versicherung zu entscheiden wer haftet.
Eine Versicherung entscheidet nicht wer haftet, das macht grundsätzlich nur ein Gericht.
Da greift dann deine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Was bedeutet das? Dass Versicherungsschutz besteht. Mehr nicht. Dass eine Haftpflichtversicherung IMMER erst die Haftung prüft ist bekannt und wurde nicht extra erwähnt. Beachte, dass ich nicht geschrieben haben "THV zahlt einfach".
Aber du musst mir nun schon noch erklären, wie sich der Halter eines Luxustieres bei einem wie hier geschilderten Fall aus der Haftung befreien kann. Ich bin schon sehr gespannt.
Deine Tierhalterhaftpflichtversicherung muß erst mal bezahlen (oder Du, wenn du keine hast). Egal, wie alt das Mädchen ist, und egal, ob sie dort was zu suchen hatte.
Wenn dem Mädchen ein eigenes Verschulden zuzuschreiben ist, könnte die Versicherung in Regress gehen.
Wenn darum zu streiten ist, ob es wirklich dein Pferd war oder nicht, gewinnt vor Gericht meist der, der den besseren Anwalt hat.
Sehr schön, wie du hier alle in einen Topf wirfst und jedem Pferdehalter pauschal unterstellst, ein Idiot zu sein.
Halte dich doch bitte raus, wenn du nichts Produktives zum Thema schreiben möchtest.