Verschmutzte Wände bei Neubauabnahme?

2 Antworten

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Wenn du einen Gesamtvertrag über alle Bauleistungen hast, müssen diese alle komplett in Ordnung sein zum Zeitpunkt der Abnahme. Wenn du einen getrennten Vertrag mit dem Maler hast, so gehört hier auch ein getrennter Abnahmetermin dazu. Für die Schäden musst du als Kunde nicht aufkommen, soweit du keine Teilabnahme vorweg hast. Die Schäden werden als Mangel bei der Gesamtabnahme angezeigt und mit Fristsetzung behoben. Erst danach ist die komplette Rechnungssumme fällig. Ob sich der Maler von jemanden die Kosten zurück holen kann, ist nicht dein Problem. Übrigens, ich mache auch Bauleitungen und Abnahmen für schlüsselfertige Umbauten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Homer117360 
Beitragsersteller
 13.12.2020, 22:13

Super! vielen Dank für deine Antwort! Ich habe keinen getrennten Vertrag mit dem Maler, habe nur den Aufpreis bereits überwiesen.. aber das gilt ja nicht als getrennter Vertrag oder?

Patrick7500  14.12.2020, 06:47
@Homer117360

Nein, dass sind ja nur Mehrkosten. Du hast ja trotzdem eine Gesamtabnahme, zu der die Leistungen komplett schadenfrei sein müssen.

kostenlos wird er das nicht wegmachen

der maler hat seinen job getan, wenn das danach dreckig wird, ist ja nicht seine sache

du könntest wenn an den bauträger gehen