Verschlafen in der Ausbildung nach 3x?
Hallo ihr Lieben ein guter Freund von mir hat mir erzählt das er zum dritten mal in seiner Ausbildung verschlafen hätte nun hat er eine Abmahnung bekommen..... Ist das nicht so das man 5x verschlafen kann bevor man jemanden abmahnen kann ???
9 Antworten
Ist das nicht so das man 5x verschlafen kann bevor man jemanden abmahnen kann ???
Wo hast Du denn das her? Mythen und Märchen?
Viele AG mahnen ihre MA bereits nach dem ersten oder zweiten Mal ab. Bei Auszubildenden dauert es i.d.R. etwas länger aber nach dreimal verschlafen hält der AG es wahrscheinlich für notwendig, dem Azubi mal klarzumachen, dass das auf Dauer nicht geht. Wahrscheinlich hat er vorher auch schon mit ihm gesprochen.
Azubis können nach der Probezeit nur sehr schwer gekündigt werden, sollte Dein Freund aber so weitermachen, kann das dann als letzte Konsequenz auch passieren.
Eine Abmahnung ist ja auch nicht soooooo schlimm. Sie dient als Aufforderung zur Besserung des Verhaltens. Dein Freund sollte in Zukunft schauen, dass er pünktlich in den Betrieb kommt, dann ist alles gut.
Hallo,
verschlafen? 3x? Geht gar nicht! Was denkt ihr denn, wo ihr seid?
Zuverlässigkeit ist unabdingbar für ein gutes Arbeitsverhältnis. Dass da erst nach 3x eine Abmahnung kommt ist Glücksache. Könnte auch nach dem ersten Mal schon sein.
Verschlafen geht gar nicht!
Das ist das Leben, das solltet ihr nicht verschlafen :)
Ich denke das kommt drauf an wie krass verschlafen wird und das Verhalten deines Freundes im Job allgemein. Theoretisch könnte ich mir vorstellen sind Abmahnung schon bei der ersten Wiederholung möglich, wenn Verfehlungen gravierend den Betrieb des Arbeitgebers stören.
Eine Abmahnung kann er schon bekommen, wenn er ein einziges Mal zu spät kommt. In der Probezeit hätte er direkt gekündigt werden können. Es ist nicht zu viel verlangt pünktlich anzukommen.
Es gibt da keine Regel. Man kann auch schon beim ersten Mal abgemahnt werden.