Abmahnung wegen "zu spätem" anrufen?
Hallo,
also ich war heute morgen auf dem Weg zur Arbeit, trotzdem ich starke Migräne hatte. Als mir dann auch noch furchtbar schlecht wurde hab ich beschlossen doch wieder heim zu fahren. Dann war ich um 8:30 Uhr (halbe Stunde nach Arbeitsbeginn) wieder daheim und habe auf Arbeit angerufen.
Und jetzt habe ich eine Abmahnung bekommen, weil ich um 8 Uhr ein Gespräch gehabt hätte, mit einem Mitarbeiter aus der Personalabteilung. Und ich eben nicht gleich um 8 Uhr angerufen habe. Klar ich verstehe das auch, aber kann man dafür wirklich eine Abmahnung bekommen?
Sonst ist das auch nie ein Problem gewesen, wenn man mal erst um 11 Uhr angerufen hab.
Ich bin übrigens noch in der Ausbildung.
Liebe Grüße K.
11 Antworten
Die Abmahnung ist nicht haltbar. Der Gesetzgeber verlangt bei Krankmeldung die unverzügliche Krankmeldung. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Verzögern. Auch wenn Handys weit verbreitet sind, heißt es nicht, dass jeder so ein Ding stets einsatzbereit mit sich führen muss. Ein Anruf eine halbe Stunde später und sofort nachdem man man wieder zu Hause ist sehr wohl noch unverzüglich. Verschärfend kommt noch deine Übelkeit dazu. Keiner kommt da auf den Gedanken, als erstes anzurufen.
Ok Danke für die Antwort.. Ich möchte mit dem Mitarbeiter aus der Personalabteilung nachher nochmal reden..
Ich bezweifle mal stark das das der erste Vorfall war. Ansonsten ist das kein guter Arbeitgeber. Wenn du in der Ausbildung natürlich mehrere male Krank bist würde ich als Arbeitgeber auch irgendwann keine Lust mehr haben.
1. kann ein Arbeitgeber nicht einfach Abmahnen weil er keine Lust mehr hat und ja es war der erste Vorfall 2. wissen meine, Arbeitgeber, dass es vom neurologen nachgewiesen ist dass ich mehrmals pro Woche Migräneanfälle habe..
Liegt dir die Abmahnung den schriftlich vor?
Ja klar zum Arzt geh ich auch aber das ändert doch dann nichts? oder?
Wenn man nur krank ist schon.
"Wenn man nur krank ist schon."
Für eine Krankheit gibt es aber keine Abmahnug, daher weiß ich nicht, worauf du hinaus willst.
Bis jetzt nur mündlich aber die Abmahnung ist ja eh formfrei.. Die wird ja nur schriftlich verfasst als Beweispflicht.. Ich denke, sobald ich wieder auf Arbeit bin werde ich die auch schriftlich bekommen..
Du bist ja auch nur krank wie ich an deinen Fragen sehe
finde ich schon sehr übertrieben, da ist jemanden heute morgen wahrscheinlich schon eine andere laus über die leber gelaufen und du musst das jetzt ausbaden. ich würde zu einem arzt gehen und für heute eine krankmeldung nachreichen - migräne ist echt nicht schön - gute besserung !
Die Abmahnung ist übertrieben.
Wenn du die Gelegenheit hattest, schon früher anzurufen, dann muss man die Abmahnung wohl so stehen lassen, auch wenn es um eine recht belanglose Sache geht. Bestimmmte Umstände können es eben unmöglich machen, sofort anzurufen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du unterwegs kein Handy dabei gehabt hättest.
Wenn du nicht belegen kannst, dass es nicht dein Verschulden war, dass du später angerufen hast, würde ich die Sache einfach so stehen lassen und für die Zukunft daraus lernen.
Das ist hier nicht relevant.. Und jeder der Migräneanfälle hat versteht so was auch..