Kann mein Arbeitgeber mir das Schuhwerk vorschreiben?
Ich sitze im Büro rum und dort ist keine Gefahr oder des gleichen. Als Jugendlicher trage ich halt gerne Sneakers und das sieht mein Chef beziehungsweise der Abteilungsleiter gar nicht. Auch meint er im kaufmännischen Beruf geht sowas wie Kapuzenpullover etc. überhaupt nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er mir sowas vorschreiben kann oder? Es gibt keine Arbeitskleidung bei uns und im Vertrag steht ebenfalls nicht darüber.
13 Antworten
Dieser Artikel ist da ganz informativ: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-22671/dresscode-bitte-bedecken-sie-sich-was-das-arbeitsrecht-vorschreibt_aid_637441.html
Details darf er Dir nicht vorschreiben, aber sehr wohl die Tendenz, und es macht wenig Sinn, sich darüber zu streiten, denn das wird Dein Arbeitsverhältnis nicht unbedingt stabilisieren. Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps, in den sauren Apfel beißen, Kompromisse eingehen, sicher findest Du angemessene kufmännische Kleidung, die Deinem Modegeschmack entspricht.
Hast du denn Kundenkontakt? Also Kundengespräche oder sowas? Wenn ja, solltest du schon auf ein gewisses Äußeres achten. Wirklich vorschreiben kann er es dir nicht, wenn dazu nichts im Vertrag steht. Allerdings sollte man sich als Azubi oder generell als Mitarbeiter seiner Umgebung schon anpassen. Und Stress mit dem Chef ist auch nicht optimal.
Wenn du viel Kundenkontakt hast, darf er dir sehr wohl angemessene Kleidung vorschreiben.
Er kann dir das nicht vorschreiben, aber man sollte an seinem Arbeitsplatz angemessene Kleidung tragen :D Versuch es einfach ne Nummer schicker ^^
Natürlich kann er das.
Und wenn du der Meinung bist, dass du im kaufmännischen Bereich mit Sneakers und Kapuzenpullover aufkreuzen kannst UND Hinweise deines Vorgesetzten ignorierst, bist du imho nicht ausbildungsfähig.
Als Azubi muss man halt in den Sauren Apfel beißen, lieber den Chef etwas in den hintern Kriechen als sich mit dem Anzulegen. Später wenn du mal chef bist kannste es ja besser machen.
Achso, mit Sicherheit! Versuch das mal vor der IHK zu rechtfertigen!