8 Antworten

Sobald da "Polizei", "Justiz" o. ä. draufsteht, und/oder ein hoheitsliches Abzeichen wie z. B. ein Bundes-/Landeswappen drauf ist, darfst Du mit sowas NICHT "einfach so" rumlaufen. Sowas wäre allenfalls z. B. bei Filmaufnahmen, Theateraufführungen o. ä. möglich, wo die Verwendung hoheitlicher Abzeichen dann teilweise(!) im Rahmen der Kunstfreiheit möglich sein kann. Aber in solchen Fällen sollte das auch mit den Behörden vor Ort abgestimmt werden, um Mißverständnisse zu vermeiden.

lochstopfer2002 
Beitragsersteller
 19.04.2018, 10:10

Und wenn auf der Jacke kein Landeswappen oder so drauf ist ?

dan030  19.04.2018, 10:13
@lochstopfer2002

Wenn da auch kein Begriff wie "Justiz", "Polizei" o. ä. draufsteht, dann kannst Du die im Prinzip legal tragen. Es ist dann nichts anderes als ein normales Kleidungsstück ohne rechtlichen Sonderstatus. Du kannst Dir dann z. B. selbst ein Fantasieabzeichen drauf machen.

Wenn Du da aber mit eigenen Zeichen auftreten willst, achte bitte darauf, dass diese deutlich unterschiedlich aussehen als offizielle hoheitliche Wappen o. ä. Denn sonst könnte auch die optische Nähe zu einem vorhandenen hoheitlichen Abzeichen Dir bereits als Amtsanmaßung o. ä. ausgelegt werden.

lochstopfer2002 
Beitragsersteller
 19.04.2018, 10:14
@dan030

war es nicht so das auf den Uniformen "POLIZEI" steht ? Und wenn man einfach alles klein schreibt ?

dan030  19.04.2018, 11:21
@lochstopfer2002

Nein, so einfach ist es nicht. Straftatbestände wie Amtsanmaßung greifen bereits, wenn ein entsprechender Anschein erweckt wird. Davon abgesehen dürfte nur eine leicht abweichende Schreibweise auch aus markenrechtlicher Sicht problematisch sein. Denn tatsächlich sind etliche staatlich genutzte Begriffe nochmal zusätzlich als Wortmarken geschützt, um einen weiteren Hebel gg. Missbrauch zu haben.

§ 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

....

4.inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen... Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

....

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

Ja,

darfst du.

edenfalls sehe ich nicht, inwiefern das verboten sein soll und gegen welche Vorschrift das verstieße. Heute eher selten, aber früher liefen die Leute auch alle privat mit einem Bundeswehrparka herum.

Die Jacke selber verleiht dir auch nicht den Anschein, hoheitliche Befugnisse zu haben. Das täte sie allenfalls, wenn da "Polizei" stünde.

lochstopfer2002 
Beitragsersteller
 19.04.2018, 11:50

sehe auch bei mir immernoch leute die in Bundeswehr outfit rumlaufen.Also darf ich sowas tragen,auch wenn dort "polizei" oder "Justiz" draufsteht ? ich meine ich bin 16,werde 17,da wird ja niemand denken das ich dort Arbeite

atzef  19.04.2018, 12:03
@lochstopfer2002

Meiner Meinung nach ja. Der § 132a StGB spricht ja nur von der kompletten Uniform und heißt ja nicht umsonst "Amtsanmaßung". Aber wenn du nicht von dem gesamten Auftreten den Eindruck erweckst, auch wirklich ein Justizbeamter zu sein, ist diese Jacke mit dem Justizaufdruck eigentlich unproblematisch.

Eine Polizeijacke wiederum würde ich nicht tragen. Die erweckt immer den Eindruck, auch ein Polizist zu sein. Insofern ist da notwendig Ärger vorprogrammiert...

Nö. Das Tragen könnte strafbar nach § 132a StGB sein. Solltest du dann noch jemand ansprechen und derjenige stoppt, weil er dich für einen Amtsträger hält, bist du noch wegen Amtsanmaßung dran (§ 132 StGB).

Solange du keine Aufgaben der Polizei/Justiz ausübst, ist das m.E. straffrei, aber sobald danach nur zu einem "Stehenbleiben" sagst, ist das strafbar!