Betrunken Skateboard oder Roller fahren?

5 Antworten

Du bist dann auch Verkehrsteilnehmer und somit kann es Konsequenzen für Deinen Führerschein haben, wenn Du erwischt wirst. Schließlich zeigst Du ja dann durch Dein Verhalten, dass Du nicht reif genug bist für den öffentlichen Verkehr.

Kardox 
Beitragsersteller
 09.02.2013, 20:34

ich dachte nur, man gilt vlt. als Fußgänger?

MikeYoungfield  09.02.2013, 20:37
@Kardox

Fußgänger gehen zu Fuß... :-))

Crack  09.02.2013, 20:52
@MikeYoungfield

Rechtlich wird man als Skater wie ein Fußgänger behandelt.

kosy3  09.02.2013, 21:31
@Kardox

Auch wer als Fußgänger am Straßenverkehr betrunken teilnimmt, kann seinen Führerschein verlieren. Das lernt man doch in der Fahrschule.

Crack  09.02.2013, 23:03
@kosy3

Aber lange nicht so schnell wie jemand der mit einem Rad oder sogar mit einem KFZ unterwegs ist!

kosy3  09.02.2013, 23:24
@Crack

Und auch nur theoretisch. Von einem tatsächlichen Fall habe ich noch nie gehört. Aber theoretisch ist das natürlich möglich.

Crack  10.02.2013, 00:23
@kosy3

Wenn Du mit 1,6‰ als Radfahrer angehalten wirst wird es eng, mir ist wiederum kein Fall bekannt das man einem Fußgänger mit 1,6‰ die Fahrerlaubnis entzogen hätte...

kosy3  10.02.2013, 05:26
@Crack

Wieso wiederum? Mir auch nicht.

Selbst wenn Du als Fußgänger in betrunkenem Zustand auffällig wirst, kann dies Konsequenzen haben. Denn als Fußgänger bist Du meist ebenfalls Verkehrsteilnehmer (auch wenn Du Dich meist auf Gehwegen aufhälst).

Roller und Skateboards sind keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. http://dejure.org/gesetze/StVO/24.html Und daraus folgt, daß es auch keine Promillegrenze für deren Benutzung gibt. Bei einem Fahrrad wäre das was anderes. Das ist ein Fahrzeug und das Fahren führt bei 1,6 Promille zu einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Und damit ist die ggf. vorhandene Fahrerlaubnis dann auch gleich in Gefahr.

§ 24 StVO Besondere Fortbewegungsmittel

(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.


Man gilt rechtlich also als Fußgänger. Somit kann man also auch nur als solcher für Ordnungswidrigkeiten zur Verantwortung gezogen werden. Bußgelder die für Radfahrer gelten finden hier keine Anwendung.

Also Skaten betrunken geht glaub ich nicht so gut :D

Kardox 
Beitragsersteller
 09.02.2013, 20:34

und Rechtlich gesehen?

SweetHoneyX  11.02.2013, 16:43
@Kardox

weis ich nicht sorry^^