Vermögen von Ausland nach Deutschland bringen?

5 Antworten

Warum das Risiko mit Bargeld durch die Gegend zu reisen und dann bei Zoll anmelden und ggf. erklären zu müssen, warum man soviel Geld in Bar mit sich trägt.

Deine Frau soll es einfach auf Dein Konto hier überweisen udn fertig.

Kosten evtl. 25,- Euro bei der absendenden Bank, Steuern für Geldtransfer gibt es nicht. Bei Überweisungen von einer Bank gibt es auch keine Fragen wegen Geldwäsche, weil man annimmt, das Geld, was über eine Bank kommt, dort wo es her kommt auch versteuert ist.

Sie wird es ja wohl kaum persönlich über die Grenze tragen. Von Deutschland ins Ausland braucht man bei so einer Summe einen begleitenden Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr.

Abgezogen wird ihr nichts. Dass euer neugieriges Finanzamt sich nach der Herkunft des Geldes erkundigt, damit kannst du schon rechnen.

Ich hoffe doch für euch, sie wird es nicht einer Bank als Leihgabe (sprich Sparbuch) zur Verfügung stellen.

Ihr wisst hoffentlich, dass es in unserem Land im vorigen Jahrhundert einige völlige Geldentwertungen gab. Wer nun glaubt, so etwas kann nicht mehr passieren, der irrt sich gewaltig.

Selbst die angebliche Einlagensicherung bei Bankpleiten bis 100 000€ pro Bank bietet  keine große Sicherheit. Geht wieder eine Großbank bankrott, wie seinerzeit Lehman, fällt das ganze Kartenhaus in sich zusammen.

Dass demnächst Negativzinsen keine große Überraschung mehr sein werden, dürfte auch bekannt sein. Ist das Bargeld erst einmal abgeschafft, kann auch keiner sich dagegen mehr mit dem Geld unter der Matratze wehren.

Ich glaube Gebühren werden(glaube ich) keine Anfallen, jedoch muss sie Beweisen können woher das Geld kommt. (Es könnte bei so einer Summe Illegal erwirtschaftet sein)

200.000euro mit bringen - Selbstverständlich melden wir das beim Zoll also beim Flughafen an

Wäre nur vorgeschrieben, wenn sie aus einem 'Nicht-EU-Land' einreist (dann ab 10.000 €).

Innerhalb der EU darf man meldefrei soviel Millionen 'mitschleppen' wie es die Muskeln hergeben - man muß nur auf evtl. Befragen des Zollpersonals wahrheitsgemäß antworten.

Werden Sie von Zollbediensteten bei einer Kontrolle zur Anzeige von Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln aufgefordert, müssen Sie Art und Wert des Bargelds bzw. der gleichgestellten Zahlungsmittel mündlich angeben sowie deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck darlegen.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Barmittel-und-Bargeldverkehr/Anzeigepflicht-beimGrenzuebertritt-zuMitgliedstaaten-der-EU/anzeigepflicht-beimgrenzuebertritt-zumitgliedstaaten-der-eu_node.html

Wer bitte schleppt so eine Summe in bar mit sich herum, wenn es "sauberes" Geld ist?