Abmeldedatum (aus Deutschland abgemeldet) nachträglich ändern lassen, weil falsch eingetragen. Ist das ohne Probleme möglich?
Hallo zusammen :)
als ich mich vor ungefähr einem Monat ins Ausland abgemeldet habe, ist beim Bürgeramt ein Fehler unterlaufen. Eingetragen wurde das Datum eine Woche nach dem eigentlichen Auszugstermin (Tag an dem ich im Amt war). Ich benötige jetzt eine Abmeldebestätigung (für Ausländische Behörden) aus denen das echte Datum hervorgeht, also dass ich bereits schon eine Woche vor dem eingetragenen Datum nicht mehr in Dt gemeldet war.
Weiß evtl. jemand ob die das beim Bürgeramt ohne Probleme ändern (bzw richtigstellen) können ?
Über Anworten würde ich mich freuen :)
JaggerMan
2 Antworten
Wenn es ein Fehler war, wird es sicherlich korrigiert werden können.
Ob es ein Fehler war kannst Du erfahren , wenn Du dort anrufst.
Ein Fehler war es definitiv. Bin wie gesagt, am gleichen Tag, als ich im Amt war ausgezogen. Auf der Bescheinigung steht allerdings das Datum von einer Woche danach. Ja, werde gleich morgen früh anrufen. Danke dir für deine Antwort.
Du hast doch beim Bürgeramt die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt bzw. abgegeben.
Da steht doch das korrekte Auszugsdatum drin.
Es sollte also kein Problem sein die Abmeldebescheinigung zu korrigieren.
Stimmt. 2016 gab es eine diesbezügliche Änderung zum Meldegesetz.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist nur für die An- bzw. Ummeldung relevant. Bei der Abmeldung muss diese seit einiger Zeit gar nicht mehr vorgelegt werden. Das heißt, das lief damals alles mündlich ab.