GEZ Gebühr: Mietswohnung meiner Eltern, zählt das als "Wohnen bei den Eltern"?
Hallo,
Ich wohne derzeit noch bei meinen Eltern und bekomme Bafög, aber werde bald in eine Mietswohnung meiner Eltern umziehen.
Ich weiß, dass ich von der GEZ Gebühr befreit werden kann, jedoch muss ich dafür angeben, ob ich noch bei meinen Eltern wohne oder nicht. Für das Bafög Amt gilt das eigene Wohnen in dem Eigentum der Eltern trotzdem als "Wohnen bei Eltern" und man bekommt daher auch keinen Wohnzuschuss.
Was heißt "Wohnen bei den Eltern" bei der GEZ ?
6 Antworten
Ihr Fall scheint äußerst kompliziert zu sein. Mein Vorschlag: Lassen sie sich als Mieter in den Mietvertrag eintragen und klären sie das so das ihre Eltern trotzdem die Kosten übernehmen. Wenn die BAföG-Stelle das trotzdem nicht akzeptiert würde ich an ihrer Stelle einen Rechtsanwalt einschalten.
Wenn sie mir ihre PLZ zukommen lassen kann ich ihnen gerne ein Paar Kollegen empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Dr. Thomas Lohmann
Es gilt ein Beitrag pro Wohnung - ergo bewohnst Du alleine eine (Eigentums)Wohnung Deiner Eltern, so ist dafür ein Rundfunkbeitrag fällig.
Ob das dann als Zeitwohnung gilt ( nach dem aktuellen Urteil ) wage ich so wie Du diese Wohnung darstellst "Mietwohnung" zu bezweifeln.
https://www.finanztip.de/rundfunkbeitrag/
Ist für eine Zweitwohnung auch ein Rundfunkbeitrag fällig?Beitragspflichtig waren bisher auch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. Es gab gesonderte Formulare zur Anmeldung. Für Zweitwohnungen und weitere Wohnungen wurden ebenfalls jeweils 210 Euro im Jahr fällig.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist das allerdings mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Betroffene können seit dem 18. Juli 2018 einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr beim Beitragsservice stellen.
Die Zweitwohnung ist dann gebührenfrei, wenn für die Erstwohnung gezahlt wird. Das ist ja hier wohl nicht der Fall.
...nur, wenn es kein eigenständiger Haushalt ist. Auch wenn die Wohnung Deinen Eltern gehört, musst Du diesen Rundfunkbeitrag leisten....es sei denn, ihr wohnt dort zusammen und sie zahlen.
- Du wohnst dann in einer eigenen Wohnung, wie jeder andere Mieter auch. Dafür fällt grundsätzlich der Rundfunkbeitrag an.
- Vom Rundfunkbeitrag lässt du dich mit deinem BAföG-Bescheid befreien. Würdest du angeben, du wohntest noch bei den Eltern, könntest du dagegen nicht befreit werden.
Du wohnst m.E. für den Rundfunkbeitragsservice nicht mehr bei deinen Eltern, weil du einen eigenen Haushalt betreibts, worauf der Service hinaus will.