Vermieterwechsel und damit Erhöhung der Beiträge zur Gebäudeversicherung?
- Durch den Wechsel des Vermieters ( Wohnungsbauunternehmen zu Privatvermieter) hat sich in der Nebenkostenabrechnung der Beitrag zur Gebäudeversicherung verdoppelt. Das sollen wir jetzt bezahlen. Der Vermieter begründet die Erhöhung damit, das das Wohnungsunternehmen andere Konditionen bei der Versicherung erhält, als er als Privatvermieter. Ist das so rechtens?
5 Antworten
ganz kurze Antwort: ja
grundsätzlich muss der Vermieter natürlich auch bei den Nebenkosten sparsam wirtschaften, wenn er aber die bisherigen Konditionen in der Versicherung nicht mehr bekommt, muss er mehr zahlen und darf dieses mehr auch umlegen
Wenn der neue Eigentümer, den bestehenden Vertrag übernimmt, zahlt er den gleichen Beitrag weiter.
Möglich wäre aber auch, dass er den Versicherer gewechselt hat und bei dem neuen Vertrag mehr Leistungen mitversichert hat.
Und da sich Mieter nicht an den Kosten im Schadensfall beteiligen müssen, dürfen sie die Kosten der Gebäudeversicherung zahlen.
Die Begründung ist zwar etwas unlogisch, denn meist bekommen Großvermieter bessere Konditionen als ein kleines Privatvermieterchen, aber so ganz falsch auch nicht.
Wäre erst mal zu klären was verdoppelt in Euro und Cent bedeutet.
Möglicherweise hat der neue VM ja Risiken nachträglich versichert die beim alten nicht versichert waren.
Klarheit bringt da nur die Einsichtnahme in die Versicherungspolice.
Für 2016 waren es 168€ und für 2017 344€.
wenn überhaupt bekommt ein Wohnungsunternehmen als Großkunde bessere Konditionen. Aber grundsätzlich darf der Vermieter bestimmen wo er versichert ist, da kann der Mieter wenig dran machen.
.... ist bei uns auch so üblich und wird ja auch deshalb so in der AR belegt/begründet.