Darf ich die Erhöhung der Gebäudeversicherung wegen Photovoltaikanlage

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Wenn die Mieter mit der PV-Anlage nichts zu tun haben, dann brauchen sie den Anteil der Versicherung auch nicht zu zahlen - man kann sich diesen Anteil von der Versicherung schriftlich benennen lassen und dann bei der Abrechnung entsprechend herausrechnen.