Darf der vermieter Guthaben von den zu viel gezahlten Nebenkosten behalten?
Wir haben 193,40€ zu viel gezahlt. Im Brief vom vermieter steht drin das er das Guthaben nicht auszahlt, weil die Heizkosten sich verdoppeln. Und wenn wir auf eine Auszahlung bestehen, wird er eine höhere Vorauszahlung verlangen. Wir zahlen 200€ im voraus.
8 Antworten
Das / ein Guthaben ist sofort zur Rückzahlung fällig. Stelle dafür eine Frist bis 31. März (Einwurfeinschreiben) und kündige an, dass du bei Verfristung dieses von der Mietzahlung April in Abzug bringst.
Eine Anpassung der Vorauszahlungen ist beiderseits nach korrekter Abrechnung ab übernächstem Monat nach Zustellung möglich. Das um 1/12 des Guthabens (also Reduzierung) bzw. einer Nachzahlung (Erhöhung). In deinem Fall darfst du demnach deine monatliche Vorauszahlung um 16 EUR reduzieren (auf 184,00 EUR).
Eine Erhöhung auf Vorrat ist unzulässig.
Der Vermieter lässt euch die Wahl, ob das Guthaben als Vorauszahlung verwendet oder ausgezahlt und im Gegenzug die Vorauszahlung den gestiegenen Kosten angepasst wird.
Das ist im Grunde nicht zu beanstanden.
Das darf der Vermieter nicht. Zuviel gezahltes Geld hat er zu erstatten und darf dieses nicht für zukünftige Verbräuche einbehalten.
Er kann freilich die Abschlagszahlungen erhöhen, wenn der Preis vom Energielieferanten steigt.
Wenn man etwas mehr bezahlt, dann fallen ich die Nachzahlungen nicht so aus.
wenn du damit einverstanden bist, kann er es.
oder du stellst dich auf eine Erhöhung der Nebenkosten ein, nächstes Jahr wird eine Nachzahlung fällig werden
Nein, darf er nicht.. er kann euch eine Nebenkostenerhöhung anbieten.
einbehalten darf er das nichts
er kann euch eine Nebenkostenerhöhung anbieten. !
Ein Vermieter verlangt und bietet nicht an !