Vermieter zur Modernisierung verpflichtet?
Ich mache es kurz .. wir haben in unserer Wohnung sehr alte Alu Fenster die sehr feucht sind und ziemlich kalt.. ich schätze sie sind um die 30 Jahre alt.
Der Vermieter ist privat.. bzw. eine sehr kleine Immobilien Gesellschaft.
Muss er die Fenster erneuern ?
Oder kann er das Haus quasi verwahrlosen lassen.. (es müsste einiges gemacht werden)
5 Antworten
Sind Mängel in der Wohnung durch alte Fenster, die z.B. undicht geworden sind, ist der Vermieter in der Pflicht, die zu erneuerm.
Das solltet ihr mit ihm besprechen. Weigert er sich, kann man einem Mieterverein beitreten, die die Interessen der Mieter wahr nehmen.
Du hast nicht geschrieben wie lange ihr dort wohnt.
Ich meinte mit erneuern, daß er reperieren muß, wie auch immer. Da aber meistens bei alten Fenstern nichts mehr zu reparieren geht, muß er letztendlich doch erneuern.
Bei Alufenstern kann man schlecht war reparieren, höchstens was anders einstellen.
Unsere Raumfeuchtigkeit ist viel zu hoch durch die Fenster und ich vermute es dauert nicht mehr lange uns es entsteht Schimmel.. trotz des lüften und heizen.. wer Alu Fenster hat oder hatte weis wovon ich rede
Alufenster, besonders die älteren, sind zu dicht. Da entsteht häufig Schimmel.
Zu einer Modernisierung sind Vermieter keinesfalls verpflichtet.
Ist der Zustand der Fenster mangelhaft, könntest du diesen reklamieren.
Wenn die Fenster inzwischen gar nicht mehr richtig dicht sind, ist dies unter Umständen ein Mangel. In diesem Fall wäre der Vermieter verpflichtet, ihn zu beheben. Sind sie jedoch lediglich nur in jenem Zustand, in dem sie auch waren als die Wohnung angemietet wurde, habt ihr nur das Recht auf einen absoluten Mindeststandard. Dieser dürfte erfüllt sein, wenn die Fenster zwar schlecht dämmen, aber dicht sind.
Lasst euch dazu vom Mietverein beraten.
Das mit der Verpflichtung ist immer so eine Sache, man sagt auch das Einbauküchen nach 15-20 Jahren erneuert werden sollten und auch Badezimmer sollten nach dieser Zeit wieder renoviert werden.
Daran halten muss sich keiner denn es gibt keine Gesetze die das festschreiben sondern nur Empfehlungen.
Wir machen auch schon seit Jahren wegen diesen beiden Sachen beim Vermieter rum. Der weigert sich obwohl er alles von der Steuer absetzen könnte, was wir eben nicht können.
obwohl er alles von der Steuer absetzen könnte,
Trotzdem kostet es Geld. Denn "absetzen" heißt nicht "wieder bekommen" und bei solchen Sachen läuft die Abschreibung oft über einen recht großen Zeitraum. Der "Gewinn" für den Mieter dadurch minimal.
Es geht ja nicht um Gewinn, sondern lediglich um die Möglichkeit die ich als Mieter nicht habe. Besonders dann nicht wenn die Küche nicht so glücklich geschnitten ist und mein Einbau dann auch nicht mitgenommen werden kann.
Es sei denn, es sind gravierende Mängel vorhanden, wie Kühlschrank ist kaputt oder Herd.
Da hast du natürlich völlig recht.
Hallo,
bei einer Besichtigung der Wohnung muss auf genau sowas geachtet werden.
Ist der Vertrag einmal unterschrieben, ist das eben so.
Der Vermieter ist zu nichts verpflichtet, er hat hier und da seine Regeln, die er aber offensichtlich alle einhält, wenn Mieter rechtmäßig einziehen können.
Das nächstemal die Augen bei einer Besichtigung aufmachen und sich überlegen, ob es vor und nachteile gibt.
Grüße
Vielen Dank 😊
Der Vermieter ist zu nichts verpflichtet,
Doch, wenn Mängel auftreten, ist er verpflichtet die zu beseitigen.
Wenn z.B. die Heizung kaputt geht. Dann sagst du auch, das ist eben so? Glaube ich nicht so ganz.
Alufenster gehören aber nicht zu Mängel, früher waren das ganz normale Fenster.
Wenn schäden entstehen, wie du sie nennst ist er natürlich verpflichtet.
Ist hier aber nicht das Thema.
Francesco1996, da wir hier aber weder den zustand der Fenster noch die Wohnung oder den Vermieter kennen, kann man nur grobe Ratschläge geben. Letztendlich muß die FSin das mit dem Vermieter klären......oder über einen Mieterverein, wenn nichts gemacht wird.
Nicht solange sie sich noch reparieren lassen. Häufig hilft es, die Fenster neu einzustellen. Es muss nicht zwangsläufig gleich erneuert werden, wenn es sich anders beseitigen lässt.