Vermieter will Rechnung nicht begleichen

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Ja, der Vermieter muss das bezahlen. Dafür gibt es einen extra Paragrafen im Mietrecht. Nach § 536a Absatz 2 Nummer 2 BGB kann der Mieter einen Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist. Das ist bei Arbeiten an der Gasversorgung eigentlich immer einschlägig.

Wenn er der Begleichung zustimmt, soll er es schlicht überweisen. Da muss man nix extra aufsetzen.

Wenn er nicht zustimmt, mit der nächsten Miete verrechnen.

LG

C.

Du solltest unbedingt etwas schriftliches aufsetzen. Wenn du Mitglied im Mieterverein setze dich mit denen in Kontakt auch wenn du keines bist. In dem Schriftstück das du aufsetzen willst sollte auf alle Fälle drinstehen das der bereit ist den Rechnungsbetrag bis zu einen bestimmte Zeitpunkt zu zahlen. Hat der das nicht gemacht, geh zu einen Anwalt.

Vanilla1988 
Beitragsersteller
 31.10.2011, 14:08

Gilt dann dieses Schriftstück auch später vor Gericht? Damit entlässt er mich ja eigentlich aus der Zahlungspflicht als Auftraggeber, oder?

johnnymcmuff  31.10.2011, 14:17
@Vanilla1988

Wenn er es unterschreibt,natürlich.

topfelchen  31.10.2011, 18:43
@johnnymcmuff

Aber ich glaube nicht das er unterschreibt, also mach dir nicht zuviele Hoffnungen.

wenn ich es richtig verstehe, habt ihr den Vermieter benachrichtigt, dass Gas seintens der Stadtwerke abgestellte wurde und ein Installateur bestellt werden muss.

Der Vermieter hat euch, aufgrund seines Urlaubs gebeten, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.

So weit und gut, hier fehlt allerdings m.E. nachdem der Installateur bei euch war die Rückmeldung beim Vermieter zu möglichen Reparaturkosten.

Das könnte evtl. der Knackpunkt nun sein, dass der Vermieter die Kostenübernahme verweigert.

Andersrum, selbst hätte der Vermieter die Reparatur auch nicht ausführen können und kostengünstiger, bleibt doch auch fraglich.

Es soll nicht rumjammern und die Zahlung übernehmen.

Versucht es noch einmal im Gespräch zu klären, evtl. schlage ihm doch vor das ihr die Rechnung reguliert und in 2-3- oder wieviel Schritten von der Mietzahlung einbehält.

Allerdings alles kurz schriftlich festhalten und von ihm bestätigen lassen.

Zu deiner 3. Frage deklariere es als Kostenübernahmeanerkenntnis

Vanilla1988 
Beitragsersteller
 31.10.2011, 14:04

Hast du alles richtig verstanden!

Da könntest du Recht haben, in Bezug auf die Rückmeldung zu mögl. Reperaturkosten. Aber darüber haben wir nicht mehr nach gedacht, weil wir das Gasleck so schnell wie möglich beseitigt haben wollten.

Wobei meiner Meinung nach, er damit rechnen musste, dass de Reperatur sich in diesem Rahmen bewegt. und er hat es ja mit den worten "kümmert euch darum" in auftrag gegeben. Wir hätten auch den "Standartinstallateur" angerufen, allerdings wurde die Gastherme seit Jahren nicht mehr gewartet, somit war ein solcher gar nicht vorhanden^^

Wir sind jetzt aus der Wohnung ausgezogen, somit entfällt leider die Option mit der einbehaltenen Miete!

Aber vielen Dank für deine Antwort!

helmutgerke  31.10.2011, 14:16
@Vanilla1988

vermutlich wird es doch zu einem Rechtstreit hinauslaufen, ein Bekannter der alles umsonst macht - aber eine Therme die seit Jahren nicht gewartet wurde, dass soll mal der Vermieter einem Richter erklären.

Ich denke auch, dass der Vermieter diese Rechnung zahlen muss. Allerdings halte ich 1000€ für sehr hoch. Hier wäre es durchaus interessant den Ausgang des Rechtstsreits zu kennen. Zum einen haben wir Gefahr in Verzug. Es musste zur Gefahrenabwehr etwas geschehen. Ob das Abrehen der Gaszufuhr hier ausreichend gewesen wäre, ist die Frage. Dann noch die grundsätzliche Pflicht des Vermieters zur Instandhaltung. Dann ist noch die Frage zu klären, ob die Ersatzvornahme hier verhältnismäßig war. Ob das Gericht den SMS Beweis zulässt und dann auch Ihrer Annahme folgt, dass es sich um eine Freigabe handelt, bleibt fraglich. Um einen Rechtstsreit werden Sie wohlmöglich nicht herumkommen, deshalb sollten Sie anwaltl. Hilfe in Anspruch nehmen. MfG

Er muss das definitiv zahlen, gut wäre es natürlich wenn ihr die SMS noch habt! Ansonsten wirds schwierig zu beweisen das er euch tatsächlich beauftragt hat. Aber zahlen muss er so oder so, das einzige was sein könnte ist, das er nicht den gesqamten preis zahlen muss, dies aber auch nur wenn er nachweisen kann das er eine firma hat die das günstiger repariert hätte UND wenn ihr die sms nicht mehr habt....

Vllt erstmal an den Mieterschutzbund wenden, das ist nicht so teuer wie ein Anwalt und die sind auch sehr kompetent!

Vanilla1988 
Beitragsersteller
 31.10.2011, 13:50

Ob er def. zahlen muss, ist leider die Frage... weil Recht haben und Recht bekommen immer zwei Paar Schuhe sind.

Und ich hab Angst, dass ers sich aus der Sache raus reden kann, weil er meinte er hat einen Bekannten, der repariert ihm das umsonst :-(

Die SMS haben wir Gott sei Dank noch... :-)

helmutgerke  31.10.2011, 13:54
@Vanilla1988

ja - ja, die Bekannten die es umsonst reparieren

Deine vorliegende Kostenrechnung beinhaltet doch sicherlich auch Material - das bekommt natürlich der Bekannte vom Verrmieter auch umsonst.

Zum weiteren ist doch fraglich, ob denn dieser Bekannte überhaupt berechtigt ist an einer Gastherme rumfummeln zu dürfen.

Vanilla1988 
Beitragsersteller
 31.10.2011, 14:06
@helmutgerke

Stimmt da hast du Recht! Das ist die andere Frage, einmal ist der Bekannte nämlich Elektromensch und das andere mal gelernter Gasinstallateur. Auf Nachfrage, war er beides :D

Ja, zumin. das Material darf er nicht in Rechnung stellen... daran hab ich noch garnicht gedacht!

johnnymcmuff  31.10.2011, 14:21
@Vanilla1988

Es war Gefahr im Verzuge,da hätte es sofort ein Fachmann reparieren können und nicht nur die Gaszufuhr abschalten.

Zumindest hätte man nach dem Abstellen des Gases eine Mietminderung durchsetzen können.

Von ihm kam lediglich eine SMS, dass er zwei Wochen im Urlaub ist und wir uns darum kümmern möchten.

Das sollte Beweis genug sein,er muss zahlen!

SuicideSquad  31.10.2011, 14:26
@Vanilla1988

Wenn du die SmS noch hast ist das doch kein Problem, wie gesagt Mieterschutzbund und dann evtl auch Anwalt. Er muss es garnicht bezahlen, ihr könnt es einfach abwohnen und die Miete dementsprechend kürzen...

SuicideSquad  31.10.2011, 14:27
@johnnymcmuff

Du musst nicht fett schreiben, das hat den selben Effektr wie Großbuchstaben, nervt und ist unhöflich.