Nebenkosten?

4 Antworten

Nicht jeder ist von den Auswirkungen der Corona-Krise wirklich betroffen. Insofern sind normale Mieterhöhungen auch in diesen Zeiten was völlig normales.

Bis jetzt konntest Du hoffentlich die Miete dafür trotz Corona noch bezahlen, oder?

82,31 € als Nachzahlung in der Jahresrechnung machen Dich fassungslos? Andere finden das eher niedrig, aber kommt darauf an.

wAs komisch ist an der Sache, man kann nicht sehen wofür der Strom war.

Für den Stromverbrauch der Straßenlaternen, steht doch drin, oder? Oder sieht man bei Dir nachts das Licht dieser Laternen nicht, dann würde ich den Satz verstehen, dass man nicht sieht, wofür der Strom gebraucht wurde.

Ob das rechtens ist, hängt nun von verschiedenen Sachen ab:

  1. Ist es berechtigt, dass die Stadt den Strom an ihre Bewohner oder hier speziell an die Bewohner bzw. Grundstückseigentümer an dieser Straße weiter berechnet? Dafür gibt es bestimmt eine Gebührensatzung in der Stadt.
  2. Ist es berechtigt, dass Eigentümer den Verbrauch auf ihre Mieter umlegen? In der Betriebskostenverordnung ist zwar Straßenbeleuchtung nicht ausdrücklich genannt, aber da auch Grundsteuer und Straßenreinigung aufgeführt sind, darf man davon ausgehen, dass mit "sonstigen Betriebskosten" dann auch evtl. Gebühren für die Straßenbeleuchtung gemeint sind, sofern diese auf die Eigentümer umgelegt werden. Gibt es in Eurem Mietvertrag einen Verweis auf die Betriebskostenverordnung, dürfte somit auch dieser Posten umlagefähig sein.
  3. Sind dagegen im Mietvertrag nur ganz bestimmte Posten aufgezählt und gibt es keinen Verweis auf die Betriebskostenverordnung, darf der Vermieter nicht einfach neue Kostenarten hinzufügen, außer es steht wiederum ein Hinweis dabei, dass neue Kosten, die erst nach Abschluss des Mietvertrags auftreten, ggf. umgelegt werden können. Das gab es z. B. bei den Kosten für Legionellenprüfung, Rauchmelderwartung u. ä. Sollte es also neu sein in Eurer Stadt, dass die Anlieger den Strom für die Straßenbeleuchtung nun zahlen müssen, dann wäre in diesem Fall die Umlage berechtigt.

Also prüf mal ganz genau den Mietvertrag und frag bei der Stadt nach, was es mit den Stromkosten für die Straßenbeleuchtung in Eurer Straße auf sich hat.

Xyna2003 
Beitragsersteller
 12.08.2020, 15:01

Also, 83,00 Euro zusätzlich, die restlichen Nebenkosten sind schon abgerechnet worden.

Im Mietvertrag steht leider nichts von Kosten für Strassenlaternen.

Dieser Betrag für Straßenbeleuchtung nur für dich oder gesamt für alle Mieter? Für dich allein sehr (zu) viel. Stehen die Laternen auf Grund und Boden des Vermieters? Nur dann dürften dieKosten auf die Mieter umgelegt werden.

Vom Prinzip her darf die Kommune diese Kosten umlegen auf den Vermieter und der dann auf seine Mieter nach anteiliger Wohnfläche.

Wenn die Straßenbeleuchtung nicht zum öffentlichen System gehört, dann sind die Anwohner für die Kosten zuständig. Erkundige dich im Rathaus. Vielleicht hat man den Fehler jetzt erst festgestellt.Die Eigentümer der Grundstücke der Straße würden dann gesamtschuldnerisch haften.

War die Rechung an dich gerichtet? Dein Vermieter muss nachweisen, dass diese Rechnung ihm erst 2020 zugegangen ist. Ansonsten wäre die Nachberechnung verfristet.

Fehler in der Hausverwaltung gehen zu Lasten der HV !

Xyna2003 
Beitragsersteller
 12.08.2020, 15:05

Nein, die Rechnung war an die Vermieter gegangen. Dieser hat handschriftlich vermerkt, Strom für Strassenlaternen. Rechnungsdatum ist der 18.12.2019

Die Strasse war bis vor einigen Jahren eine Privatstrasse und nun sollen nur noch die 3 Strassenlaternen Eigentum des Vermieters sein.

Gerhart  12.08.2020, 18:11
@Xyna2003

Privatstraße>> so etwas hatte ich hier vermutet. Hier muss geforscht werden, warum die Umwidmung der Straße in einen öffentlichen Raum die Straßenbeleuchtung nicht erfasst hat.

Ich glaube daher, die Laternen stehen auf privatem Eigentum und würden nicht als Straßenbeleuchtung zählen, sondern nun als Außenbeleuchtung der Grundstücke. Somit könnten die Kosten unter "Allgemeinstrom" erfasst werden. >>>> Wurden sie aber nicht, denn die Rechnung der Stadtwerke weist den 18.12.2019 aus. Daher wäre die Nachberechnung dieser Kosten innerhalb der Betriebskostenabrechnung 2019 nicht verfristet und damit legitim.

Ja, lass dir die zu Grunde liegenden Abrechnungen zeigen.

Das kann schon sein, muss aber nicht.