muss ich eine genehmigung haben, um mir einen stellplatz fürmeinen pkw einzurichten und zufahrt

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Lies Dir das hier mal durch...

http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=10223235

das gilt zwar nur für Kiel, aber es sollte ähnliche Vorschriften in jeder Gemeinde geben. Es geht nicht um den Stellplatz auf dem Privatgrundstück, sondern um die Grundstückszufahrt. Die darf offensichtlich nicht einfach in Eigenregie hergestellt werden, sondern muss beantragt werden.

thopas01 
Beitragsersteller
 09.11.2014, 15:50

danke

Auf deinem eigenen Grundstück brauchst du für einen reinen Stellplatz keine Genehmigung. Anders sieht es aber aus, wenn er überdacht ist und geschlossen, ein reiner Carport mit Dach und einer Seitenwand braucht aber auch keine Genehmigung, nur ein komplett geschlossener, aber da gibt es auch Ausnahmen z.B. wenn die Seiten mit Folie oder Plane sind.

thopas01 
Beitragsersteller
 09.11.2014, 12:26

danke, genauso sehe ich dass auch. das Problem ist nur, dass er vor der hier ausgewiesenen grundstückseinfahrt hält, parkt, und meint, er dürfe das, da die zufahrt nicht genehmigt ist

thopas01 
Beitragsersteller
 09.11.2014, 12:26

danke, genauso sehe ich dass auch. das Problem ist nur, dass er vor der hier ausgewiesenen grundstückseinfahrt hält, parkt, und meint, er dürfe das, da die zufahrt nicht genehmigt ist

Auf Deinem Grundstück brauchst Du für einen Stellplatz keine Genehmigung, außer Du baust etwas. Er sollte lieber sehen, dass er nicht auf Deinem Grund parkt, sonst kannst Du ihn kostenpflichtig abschleppen lassen.

Hast du dir denn als "Ausfahrspur" von deinem Grundstück öffentlichen Parkraum ausgesucht? Ansonsten parkt doch der Typ falsch und du kannst ihn beim Ordnungsamt melden.

thopas01 
Beitragsersteller
 09.11.2014, 20:44

tja, den Bürgermeister kontaktiert, der is inkompetent und lustlos und verweisst auf Polizei und ordnungsbehörde und meint dass das parken auf dem Grünstreifen, zwischen meinem haus und der Fahrbahn rechtesns ist und geduldet. owi-tante sagt, macht nichts, der " stvo giltnur für den fließenden verkehr und für § 12 StVO sieht sie keine handhabe, da das nicht teil der straße wäre. habe gegen den Bürgermeister Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht und mich über die owi-tusse beschwert. explizit ist eine durchgehende weiße Linie auf der Fahrbahn, die angeblich nur auf den straßenverlauf verweisen soll. man darf drüber fahren und sich dann auf den 2m breiten rasenstrefen vor meinem Grundstück stehen. den kaputtfahren. außerdem ist dort, wo die stehen, meine hauptgaszuleitung, Wasserleitung und abwasser, für das haus. werde wol auf Unterlassung klagen müssen. der gemeinde habe ich schon schadenserstzforderungen in Aussicht gestellt