vermieter verlangt rücklastschrift gebühren
ich habe zum 1.08.2011 meine miete auf das mietkonto meines vermieters selbst überwiesen ,ich hatte vergessen das ich ein lastschriftverfahren zugestimmt habe .zum 3.08 zog mir mein vermieter die miete ab , da ich jetzt ja doppelt bezahlt habe holte ich mir die abgebuchte miete wieder zurück ,jetzt verlangt mein vermieter eine rücklastschrift gebühr von 8 euro von mir, welche ich nicht zahlen will, mit dem hinweis meine miete wäre nicht bis zum dritten werktag auf dem konto gewesen .jetzt sagte mir eine mitarbeiterin von meinem vermieter im vertrauen das mein vermieter keine rechtliche handhabe hätte es einzuklagen .stimmt das ? darf mein vermieter so eine gebühr verlangen '?
3 Antworten
hm? Das sehe ich anders. Der Fehler lag darin, dass du den Lastschrifteinzug zurück gezogen hast. Das schien dir erstmal der schnellste Weg zu sein, die doppelte Miete zurückzubekommen. Richtig wäre es gewesen, den Vermieter anzuschreiben und um Rücküberweisung zu bitten- dann wären keine Gebühren angefallen. Willst du also weiter in Frieden mit deinem Vermieter leben, dass erstatte ihm die Gebühr - schließlich war es dein Fehler und nicht seiner!
Ja, er hat dadurch Unkosten. Wenn Du von Dir aus zu viel bezahlt hast, hättest Du warten sollen, bis er Dir das zurück überweist. (8 EUR ist da noch "human" ;-) )
Wenn Deinem Vermieter durch die Rückholung der Lastschrift Kosten entstanden sind, dann musst Du ihm diese auch erstatten.