Vermieter verkauft Haus über Makler. Was müssen wir dulden?
Mein Vermieter will sein Haus verkaufen. Ich gehe davon aus, das der zukünftige Vermieter die kleine Hütte selbst bewohnen wird und uns wegen Eigenbedarf kündigt.
Meine Fragen:
- Stimmt es, das wir nach Kündigung 6 Monate Zeit haben das Haus zu räumen, da der Vermieter ab 5 Jahre wohnen, nicht 3 sondern 6 Monate Kündigungsfrist beachten muss ?
Wir fahren jeden Freitag nach meiner Arbeit zu unserer Familie, welche 3 Stunden von uns entfernt wohnt und kommen erst Sonntags zurück. Mittwochs sind Vereinsaktivitäten. Wir hätten also nur Mo, Di und Do von 16:30-18:30 Uhr Zeit den Makler mit den Kaufinteressenten rein zu lassen.
2 . Genügt es, wenn wir dem Makler einen dieser Tage pro Woche anbieten, in der er alle Kaufinteressenten gebündelt für 2 Stunden in der obigen Uhrzeit vorbei bringen kann ?
9 Antworten
Du musst natürlich dem Makler und Käufern die Gelegenheit zur Besichtigung geben.
Andererseits kann man dir keine Termin vorschreiben. Das muss abgestimmt werden.
Natürlich musst du dich privat un beruflich NICHT an den Terminplan des Maklers halten. Mache zwei Vorschläge pro Woche. Einmal in der Woche am frühen Abend und einmal samstags, am späten Vormittag (als Beispiel)
... alles, was im Mietvertrag vereinbart wurde zu diesem Thema.
Und bedenke, der neue kann erst kündigen, wenn er im Grundbuch steht, die Umschreibung dauert bei uns derzeit rd. 1 Jahr.
Viel Glück.
Genügt es, wenn wir dem Makler einen dieser Tage pro Woche anbieten
das richt definitiv ..... und Du musst auch nur Interessenten einlassen und nicht diee ganze "Großfamilie".
Ich denke dort findest Du alle nötigen Informationen.
Und Du hast Anspruch auf eine frühzeitige ! Terminabsprache - derlei Termine sind gut planbar.
https://www.arag.de/auf-ins-leben/mietrecht/wohnungsbesichtigung-vermieter/
Ansonsten gilt erst einmal Kauf bricht Miete nicht, der Käufer tritt in alle Rechte un Pflichten des bisherigen Eigentümers ein.
Punkt 6 .... Ganz wichtig ! Sowie auch andere relevante Informationen :
Er kann erst nach Grundbucheintragung kündigen, er muss die Kündigungsfrist beachten, sowie seinen vernünftigen Kündigungsgrund nachvollziehbar darlegen.
Ein Tag pro Woche ist keine Auswahl. Du solltest 2 Tage mit einem Zeitfenster anbieten. Davon soll sich der Makler dann einen Tag aussuchen. Termine immer nur wochenweise (keine kurzfristigen Termine) vergeben. Also nicht zum Beispiel jeden Mi/Do sondern diese Woche Mi, in 2 Wochen Do etc.
Ihr seid die Mieter und bestimmt, wo es lang geht. Der Makler muss sich mit Euch abstimmen. Ihr müsst nichts akzeptieren, was Ihr nicht wollt, z.B. Bilder des Hauses von innen. Der Makler muss Euch auch, wenn Ihr das wollt, mitteilen, wer kommt. Massenveranstaltungen sind immer gefährlich. Beschädigungen werden Euch selten ersetzt mangels Verursacher.
2 verschiedene Tage pro Woche sollten schon für Mietinteressenten zur Auswahl stehen. Manche können auch nur am Wochenende kommen. Vielleicht ist es Euch möglich, einmal im Monat an einem Samstag zu Hause zu bleiben.
Logisch muss ich dem die Möglichkeit geben. Es geht mir aber darum, das die Leute sich nach uns richten sollen. Was ich so lese muss ich mir nicht mehr als wöchentlich einen Besuch bieten lassen. Wenn ich ihm also 3 Tage mit je 2 Stunden vorschlage, dürfte es doch genügen wenn er sich einen davon aussuchen kann, oder ?