Leerstehende Wohnung - wann muss ich Besichtigungen dulden?
Hallo,
Wir ziehen demnächst aus unserer jetzigen Wohnung aus. Unsere Kündigungsfrist geht bis zum 31.10.. wir werden aber voraussichtlich schon Mitte September ausgezogen sein.
Nun will unser Vermieter natürlich durch einen Makler Besichtigungen durchführen lassen. Wir möchten aber gerne, dass erst ab unserem Auszug Besichtigungen durchgeführt werden. Kann man das so durchsetzen oder muss man den Makler plus Interessenten schon vorher in die Wohnung lassen?
5 Antworten
Da ist sich die Rechtsprechung einig!
Solange das Mietverhältnis besteht, muss der Mieter niemanden zur Wohnungsbesichtigung in die Wohnung lassen.
Dabei spielt auch überhaupt keine Rolle, ob noch Möbel in der Wohnung stehen oder nicht.
Wenn die Wohnung an den Vermieter zurück gegeben wird, erhält diese die Schlüssel und kann machen was er will vorher nicht.
In einem ähnlichen Fall, den das Gericht zugunsten des Mieters entschied ging es um folgende Sache.
Der Mieter hatte die Wohnung fristgerecht gekündigt.
Um die Wohnungs möglichst schnell wieder vermieten zu können, wollte er sie über ein Online-Portal vermieten.
Irgendwann stand der Vermieter beim Mieter vor der Tür und wollte ein paar Fotos für seine Online-Anzeige machen.
Dies lehnte der Mieter ab und verwies auf den noch bestehenden Mietvertrag.
Der Vermieter argumentierte, dass er als Eigentümer der Wohnung das Recht habe diese zu fotografieren, zumal weder Name des Mieters oder die Adresse veröffentlicht werden.
Wenn er warten müsse, bis der Mieter ausgezogen sei, würde der Leerstand außerdem finanzielle Nachteile für ihn bedeuten.
Das Gericht wies die Klage ab. Der Mieter habe bis zum letzten Tag das alleinige Hausrecht und kann bestimmen, wen er in seine Wohnung lässt.
Fazit: Du musst den Vermieter nicht einen Tag früher in deine Wohnung lassen.
KORREKTUR MEINER ANTWORT!!
Ich habe mich noch einmal informiert. Anders als bei den Fotos - muss der Mieter bei berechtigtem Interesse eine Wohnungsbesichtigung ermöglichen.
Was bei der Wohnungsbesichtigung zu beachten ist, wird hier ganz gut beschrieben:
Wohnungsbesichtigung: Ihre Rechte als Mieterhttps://www.arag.de/auf-ins-leben/mietrecht/wohnungsbesichtigung-vermieter/
Nach Terminabsprache musst da das mindestens einmal in der Woche und einmal um Wochenende dulden.
Einfacher wäre es natürlich AUCH für Euch, die Übergabe gleich bei eurem Auszug zu dokumentieren.
Natürlich mußt Du Besichtigungen schon vorher zulassen. Sie müssen aber vorher mit Dir abgestimmt werden und sollten mit der Häufigkeit im üblichen Rahmen bleiben.
schon vorher
er möchte nahtlos vermieten
du kannst es verhindern, indem ihr auszieht und dann noch die nächsten 3 monate miete zahlt
dann kannst du es bis zum auszug ziehen
Das wirst Du zu lassen müssen.