Vermieter verbietet mir Besuch. Mietrecht?!
Hallo, ich habe da ein Problem mit dem Vermieter. Der Sachverhalt ist folgender: Zur Zeit habe ich Besuch von meinem Freund aus Österreich. Mein Vermieter sprach mich heute nun darauf an das es ihm gar nicht gefällt das er da ist, zumal ich tagsüber sogar arbeiten bin und der Besuch somit alleine in der Wohnung ist. Mit der Begründung der war ja schon mal vor kurzem da: Ende Juli für 1 ½ Wochen und seit dem 24. August wieder bis zum 10. September. Laut Aussage meines Vermieters muss ich mit ihm austauschen wenn ich Besuch habe – weil es verboten sei - da es sich nur um ein Einfamilienhaus handelt. (Vermieter hätte sich angeblich schlau gemacht?!) Das Einfamilienhaus ist aber in 2 Wohnungen getrennt und beide Wohnungen sind separat abschließbar. Muss ich da wirklich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen ob ich Besuch da haben darf oder nicht? Dazu muss ich noch sagen, das mein Freund separat in seiner Wohnung in Österreich gemeldet ist und es sich bei mir wirklich nur um Besuche handelt und um keinen Einzug oder einer Untermietung. Nach dem 10. September wird er auch wieder erst einmal einige Wochen in seinem Heimatland sein bevor er wieder zu mir fährt. Ich habe im Internet nur recherchieren können das Besuche bis zu 6 Wochen am Stück „normal“ sind und somit nicht vom Vermieter verboten werden können. Ich könnte ihm sogar den Zweitschlüssel zu der Wohnung geben. Es sei denn der Besuch verletzt die Hausordnung. Solange sich die Person aber ruhig und normal verhält kann mir da doch keiner Verbote erteilen oder liege ich da falsch? Wenn ich in meinem Glauben richtig liege, wo kann ich den Nachweis für meinen wohl unwissenden Vermieter finden um ihm diesen vorlegen zu können? Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
13 Antworten
Du kannst soviel, sooft und solange wie Du willst Besuch haben .... ab 6 Wochen könnte es nur kritisch werden, weil das sozusagen die "normale" Besuchsdauer überschreitet ....
Du kannst auch Deinen Bsuch allein ein der Wohnung lassen und ihm einen schlüssel geben ...
da Du aber mit dem Vermeiter in einem Zweifamilienhaus wohnst, solltest Du berücksichtigen, dass er Dich auch erleichtert kündigen kann, das ist eine Sonderregelung für Zweifamlienhäuser in denen der Vermeiter mit drin wohnt ....
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
§ 573a BGB
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf.
den Streit sollte man also nicht allzuweit eskalieren lassen .. aber zumindest deutlich machen, dass der Mieter auch Rechte hat ...
Natürlich mußt Du nicht um Erlaubnis fragen wegen Besuch und verbieten kann der VM diesen schon gar nicht. Auch nicht in einem Einfamilienhaus.
Aber in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen in dem Mieter und Vermieter wohnen gibt es tatsächlich eine Besonderheit.
Hier kann der Vermieter dem Mieter auch ohne wichtigen Grund kündigen.
Selbst wenn Du bei Abschluß des Mietvertrages einer Hausordnung zugestimmt hättest, die derartige Besuche verbietet, wäre das Verbot trotzdem unwirksam. Es handelt sich zweifelsfrei um einen Besuch und keine Untervermietung (welche zustimmungspflichtig wäre).
Der Vermieter könnte im Höchstfall eine temporäre Mieterhöhung verlangen, die aber nur rechtens wäre, wenn er die Nebenkosten für Strom, Heizung, Müllabfuhr, Wasser usw. pauschal erhebt.
"Der war ja schon vor kurzem da" ist schon dermaßen lachhaft, daß man nur lachen und den Kopf schütteln kann.
Leider hat man es als Mieter einer Einliegerwohnung sehr häufig mit einem dominanten Vermieter zu tun, der sich wie eine Art Herbergsvater aufführt und Strichlisten führt, wer den Mieter wann und wie lange besucht und die Toilettenspülung gezogen hat....
Tz...mir wäre das zu anstrengend.......
Laut Aussage meines Vermieters muss ich mit ihm austauschen wenn ich Besuch habe – weil es verboten sei -
So ein Quatsch! Wer dich wann, wie oft und wie lange besuchen kommt, geht deinen Vermieter schlichtweg nichts an, solange er nicht länger als 6 Wochen am Stück bleibt. Besuch kann nicht verboten werden. Und schon gar nicht mit einer solch unsinnigen Begründung. (Was Vermieter sich so alles einfallen lassen.....)
Hier nachzulesen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm
Du hast allerdings den Nachteil, dass dein Vermieter dir mit Hinweis auf §573a grundlos mit einer um drei Monate verlängerten Kündigungsfrist kündigen kann, da du mit ihm in einem Zwei-Familienhaus wohnst.
Hi!
Dein Vermieter darf dir sicher nicht vorschreiben, ob und wann du Besuch empfangen darfst. Das ist allein deine Sache. Schau doch mal hier: http://www.mietrecht-schwetzingen.de
Hab da uch schon mal nen Artikel zu deinem Anliefen gefunden.
Du schreibst hier, dass es sich um ein 2-Familien-Haus handelt. Ich geh mal davon aus, dass der Vwermieter die andere Wohnung im Hausbewohnt. Dann hast du das Prblem, dass dein Vermieter das Mietverhältnis ohne Begründung kündigen darf.
Viel Erfolg!
Gruß RuUWE