Vermieter respektiert meine Privatsphäre nicht. Was kann ich tun?

2 Antworten

Einfach das Gespräch suchen und ihm höflich aber bestimmt den Sachverhalt mitteilen.

Gut möglich das er eben nur jemandem zum quatschen sucht, wenn er alt ist und/oder einsam.

Ist natürlich nicht dein Problem, ich würde aber nicht davon ausgehen das er das macht um dir auf die Nerven zu gehen.

Protokollieren und mal zur Polizei gehen, um zu fragen, wie es mit Ruhestörung aussieht.

pool56  25.08.2020, 09:37

Den Weg zur 👮 kann man sich sparen weil die da auch nicht weiter helfen kann.

Und das fällt nicht unter Ruhestörung sondern BELÄSTIGUNG/Stalking !

Tipp für den FS:

RechtsAnwalt mit strafbewehrtem UnterlassungsBegehren mandatieren. ZUVOR aber eigener Redeversuch mit dem VM.

Gerhart  25.08.2020, 11:03
@pool56

Es nennt sich : "Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung". Und dazu muss nicht unbedingt eine Rechtsanwalt angeheuert werden.

pool56  25.08.2020, 12:05
@Gerhart

Ich hab mich da im Hinblick auf den FS mit der Kurzform begnügt, die amtliche Bezeichnung ist nicht immer sinnvoller.

OHNE Rechtsanwalt ist nach meinen eigenen zahlreichen Erfahrungen BROTLOSE KUNST, soll heißen, kann man direkt in die Tonne kloppen bzw. den Gedanken daran verwerfen. Selbst auf RA wird heute nicht immer reagiert, - gerade wieder selber erlebt. Viele bestehen auf ein Gerichtsurteil GEGEN sie.

Gerhart  25.08.2020, 14:19
@pool56

Das Gerichtsurteil ist aber von dieser Erklärungsabgabe noch weit entfernt.

pool56  25.08.2020, 14:56
@Gerhart

Stimmt, warte selber schon seit Februar darauf dass 1 KLAGEANTRAG beim AG endlich Mal voran kommt.

Stellungnahme zum Klageantrag hat die Gegenpartei entweder genommen oder auch nicht (Zeit dafür ist längst abgelaufen). Und erst daraufhin entscheidet ja das Gericht ob mir Prozesskostenhilfe gewährt wird oder nicht (vmtl. ja). Gericht scheint überlastet und durch Corona verzögert sich alles zusätzlich.

Gerhart  25.08.2020, 15:34
@pool56

Stelle doch eine dringende Sachstandsanfrage an das Gericht, unter Nennung des Geschäftszeichens bekommst du sogar Auskunft telefonisch, ob die Beklagten sich verteidigen wollen und ob sie bereits eine Klageerwiderung überreicht haben. Inhaltlich erfährst du nichts am Telefon.

pool56  25.08.2020, 16:56
@Gerhart

Ich bzw. mein RA haben ja bisher noch keine Antwort vom Gericht auf den Klageantrag der ist übrigens doch erst vom März (habe Mal nachgekuckt).

Aber egal, beim Gericht kann man sowieso nichts beschleunigen. Meine Erfahrung und Überzeugung ist:

Entweder es geht blitzschnell von einen Tag auf den nächsten, ABER das gilt nur für DRINGLICHKEITS-Angelegenheiten, also Einstweilige Anordnungen/Verfügungen

oder

der NORMALFALL, es DAUERT MONATE ! Also momentan gehe ich von gut ½ Jahr aus.

In 2011 die Versteigerung vom Elternhaus, das dauerte auch ein ¾ Jahr bis zum GerichtsTermin. Auch RäumungsTermin dauert fast genau so lange. Ich bin bei GerichtsTerminen auf 6, eher 9 Monate eingestellt. "Nur" Antwort auf einen bloßen KlageANTRAG hätte ich schon in maximal 3 Monaten erwartet inklusive der 2 Wochen für Klageerwiderung und Bewilligung der Prozesskostenhilfe.