Vermieter respektiert meine Privatsphäre nicht. Was kann ich tun?
Guten Tag,
mein Vermieter wohnt -leider- nur 2 Straßen weiter.
Er stand eine Zeit lang täglich vor meiner Tür und wollte irgendwelche Kleinigkeiten, wie ob ich den Müll denn auch rausstelle etc., also belangloses. Da mir dies zu viel wurde habe ich irgendwann die Türe einfach nicht mehr aufgemacht. Er stand dann des öfteren am Wochenende früh morgens vor der Tür und hat mehrfach geklingelt und geklopft. Bis ich ihm gesagt habe er solle sich bitte nur noch per Terminabsprache bei mir melden. Dann hatte ich einige Wochen ruhe, auch weil ich nur am Wochenende in der Wohnung war.
Jetzt hat das ganze wieder angefangen. Er stand gestern um 20.15 Uhr vor meiner Tür - da ich mitten in der Nacht aufstehen muss um zur Arbeit zu fahren liege ich um diese Zeit grade im Bett.
Was kann man gegen so einen Vermieter tun? Der Mann ist "uralt" und hat einfach nichts zu tun, deswegen kommt er ständig vorbei.
Darf er überhaupt so stark in meine Privatsphäre eingreifen?
2 Antworten
Einfach das Gespräch suchen und ihm höflich aber bestimmt den Sachverhalt mitteilen.
Gut möglich das er eben nur jemandem zum quatschen sucht, wenn er alt ist und/oder einsam.
Ist natürlich nicht dein Problem, ich würde aber nicht davon ausgehen das er das macht um dir auf die Nerven zu gehen.
Protokollieren und mal zur Polizei gehen, um zu fragen, wie es mit Ruhestörung aussieht.
Es nennt sich : "Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung". Und dazu muss nicht unbedingt eine Rechtsanwalt angeheuert werden.
Ich hab mich da im Hinblick auf den FS mit der Kurzform begnügt, die amtliche Bezeichnung ist nicht immer sinnvoller.
OHNE Rechtsanwalt ist nach meinen eigenen zahlreichen Erfahrungen BROTLOSE KUNST, soll heißen, kann man direkt in die Tonne kloppen bzw. den Gedanken daran verwerfen. Selbst auf RA wird heute nicht immer reagiert, - gerade wieder selber erlebt. Viele bestehen auf ein Gerichtsurteil GEGEN sie.
Das Gerichtsurteil ist aber von dieser Erklärungsabgabe noch weit entfernt.
Stimmt, warte selber schon seit Februar darauf dass 1 KLAGEANTRAG beim AG endlich Mal voran kommt.
Stellungnahme zum Klageantrag hat die Gegenpartei entweder genommen oder auch nicht (Zeit dafür ist längst abgelaufen). Und erst daraufhin entscheidet ja das Gericht ob mir Prozesskostenhilfe gewährt wird oder nicht (vmtl. ja). Gericht scheint überlastet und durch Corona verzögert sich alles zusätzlich.
Stelle doch eine dringende Sachstandsanfrage an das Gericht, unter Nennung des Geschäftszeichens bekommst du sogar Auskunft telefonisch, ob die Beklagten sich verteidigen wollen und ob sie bereits eine Klageerwiderung überreicht haben. Inhaltlich erfährst du nichts am Telefon.
Ich bzw. mein RA haben ja bisher noch keine Antwort vom Gericht auf den Klageantrag der ist übrigens doch erst vom März (habe Mal nachgekuckt).
Aber egal, beim Gericht kann man sowieso nichts beschleunigen. Meine Erfahrung und Überzeugung ist:
Entweder es geht blitzschnell von einen Tag auf den nächsten, ABER das gilt nur für DRINGLICHKEITS-Angelegenheiten, also Einstweilige Anordnungen/Verfügungen
oder
der NORMALFALL, es DAUERT MONATE ! Also momentan gehe ich von gut ½ Jahr aus.
In 2011 die Versteigerung vom Elternhaus, das dauerte auch ein ¾ Jahr bis zum GerichtsTermin. Auch RäumungsTermin dauert fast genau so lange. Ich bin bei GerichtsTerminen auf 6, eher 9 Monate eingestellt. "Nur" Antwort auf einen bloßen KlageANTRAG hätte ich schon in maximal 3 Monaten erwartet inklusive der 2 Wochen für Klageerwiderung und Bewilligung der Prozesskostenhilfe.
Den Weg zur 👮 kann man sich sparen weil die da auch nicht weiter helfen kann.
Und das fällt nicht unter Ruhestörung sondern BELÄSTIGUNG/Stalking !
Tipp für den FS:
RechtsAnwalt mit strafbewehrtem UnterlassungsBegehren mandatieren. ZUVOR aber eigener Redeversuch mit dem VM.