Vermieter reagiert nicht auf Untermieter Anfrage, nun Verwarnung bekommen
Hallo,
mein Freund und ich würden gerne zusammen ziehen und zwar in meine Wohnung. Sie ist auch groß genug für zwei Leute. Nun haben wir den Vermieter mehrmals angerufen und per E-Mail angeschrieben, aber er rührte sich nicht bzw. antwortete einfach nicht. Nun war er Besucher und zwar in der Frist. Jetzt ist allerdings die Frist seit einer Woche abgelaufen und er ist immer noch bei mir, aber heute bekam ich Post das mein Freund die Wohnung bis zum 21. diesen Monats spätestens verlassen sollte. Wir haben nie in irgendeiner E-Mail seinen Namen angegeben, dennoch stand er im Brief drin. Sehr merkwürdig. Außerdem stand dort, das auf mich eine Kündigung zu kommen kann. Aber meine eigentliche Frage ist:
Darf er das so einfach? Schließlich haben wir mehrmals versucht ihn anzumelden... Und es ist nicht unsere Schuld, wenn der Vermieter nicht reagiert...
Grüße
4 Antworten
Ursprünglich hat er die Wohnung an Dich vermietet. Den Freund kennt und kannte er nicht. Er darf sich seine Bewohner und Vertragspartner schon auch selbst aussuchen. Was kann es für einen Grund geben, warum er das dauerhafte mitwohnen nicht gestattet? Er wird es wissen. Als Untermieter will er ihn nicht. Vielleicht, wenn er als Mitmieter in den Mietvertrag einbezogen wird? Dein Freund müßte dann wie bei einer normalen Vermietung z. B. auch eine Selbstauskunft und Einkommensnachweise vorlegen und als Mitmieter würde er mithaften und damit dem Vermieter eine gewisse zusätzliche Sicherheit bieten. Natürlich kann es sein, dass der Vermieter das mit einer Mieterhöhung verbinden will und sehr wahrscheinlich auch mit einer Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung. Das alles ist mit ihm zu besprechen und vielleicht klappt es dann.
Weitere Möglichkeit: Heirate Deinen Freund, dann kann er nicht mehr abgewiesen werden.
einzig entscheidend ob der verrmieter dem Untermieter zustimmt oder nicht.Wenn er es ablehnt und der Untermeietr trotzdem in die wohnung zieht ist es ein Kündigungsgrund :(
VOR einer Untervermietung ist die Genehmigung des Vermieters einzuholen.
Das habt ihr versucht aber diese Genehmigung nicht bekommen, der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, das zu gestatten.
Daher ist der Vermieter im Recht, wenn er eine Frist zum Auszug setzt.
nicht reagiert = nein
er hat es aber nicht erlaubt, bzw. sich gar nicht geäussert. es ist seine wohnung. ergo: ja er darf das. eine nicht-reaktion stellt keine erlaubnis dar!
Nun ja, nicht bekommen bzw. nicht reagiert, also weder ein ja, noch ein nein. und wirklich untervermietet war er ja nicht, da er nichts zahlt bisher.