Vermieter möchte meine Telefonnummer an Mietineressenten weitergeben.
Folgende Fakten: Ich hatte meine Wohnung fristgerecht zum 30. September gekündigt. Da MItte September bei mir eine Strangsanierung stattfindet war der Termin naheliegend.
Jetzt forderte mein Vermieter zum wiederholten Mal meine Einwilligung zur Weitergabe meiner Telefonnummer an Mietinteressenten ein. Da ich aufgrund meiner Arbeitszeiten keine Zeit habe Mietinteressenten zu annehmbaren Zeiten in dei Wohnung zu lassen, habe ich dem Vermieter (Wohnungsbaugenossenschaft) mitgeteilt, dass ich meinen Umzug Anfang September durchführen werde und danach jederzeit besichtigt werden kann, da ja dann die Sanierung statfindet.
Frage: Muss ich dem Vermieter die Einwilligung zur Weitergabe meiner Telefonnummer geben? (ich denke doch nein).
9 Antworten
Der Vermieter muß die Einwilligung von Dir haben, wenn er Deine Telefonnummer weitergeben will. Du mußt aber auch ihm die Möglichkeit geben, Mietinteressenten Deine Wohnung besichtigen zu lassen.
Der Vermieter hat nicht das Recht zu verlangen, deine Telefonnummer preiszugeben.
Allerdings solltest du überlegen, ob du nicht doch Zeit findest, Interessenten in die Wohnung zu lassen. Wenn du ausgezogen bist, sind es ja nur noch ca. 3 Wochen, bis Ende der Mietzeit! Und die potentiellen Mieter haben auch Fristen, an die sie sich halten müssen. Es könnte sogar sein, daß du regresspflichtig wirst, wenn durch deine Weigerung, die Wohnung besichtigen zu lassen, kein Folgemietvertrag zustande kommt.
Der Weitergabe deiner Telefonnummer an Mietinteressenten brauchst du nicht zuzustimmen. Aber bedenke, dass nach erfolgter Kündigung die Möglichkeiten einer Wohnungsbesichtigung (nach rechtzeitiger Absprache und im zumutbarem Rahmen über deinen Vermieter) durch Mietinteressenten eingeräumt werden muss - du machst dich sonst u. U. schadensersatzpflichtig, wenn durch dein Verhalten die Wohnung nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann. Wenn du selbst verhindert sein solltest, kannst du ja Bekannte, Nachbarn etc. um diesen Gefallen bitten. Anfang Sept. dürfte für eine nahtlose Weitervermietung wohl zu spät sein, da ja auch die Mietinteressenten in der Regel Kündigungsfristen einzuhalten haben.
Die Vereinbarung von Besichtigungsterminen ist Sache des Mieters und nicht des Mieters. Er kann das nicht einfach auf den Mieter abwälzen.
Allerdings sehe ich hier ein anderes Problem.
Deine strikte Weigerung Besichtigungen von Mietinteressenten zuzulassen.
Kann der Vermieter deswegen die Wohnung nicht nahtlos oder erst später wieder vermieten. Kann er Dich schadenersatzpflichtig machen.
Also 1 mal pro Woche solltest Du Dir schon Zeit dafür nehmen.
Leg einen Termin fest und teile diesen dem VM. Dann brauch nicht viel hin und her telefoniert werden.
Du bist nicht verpflichtet, deine Nummer an deinen Vermieter und Interessenten weiterzugebem. Genauso wenig musst Du Interessenten in die Wohnung lassen.
Der Vermieter kann aber schriftlich einen Besuch beantragen. Aber auch dieser Termin muss bei Dir schriftlich vorgelegt werden und entsprechend mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Wenn DU keine Zeit hast, entsprechend Besucher durch die Wohnung zu führen, so brauchst Du das auch nicht.
Ich schließe mich Reservist an ... Quatsch
Das ist so leider Quatsch