Was bedeutet genau Nachtruhe in einem Mietshaus?
Hallo, ich bin vor 2 Jahren in einen massiven Altbau eingezogen. Ich hörte nichts von der Mieterin über mir und auch von unten kamen keine Geräusche, obwohl dort laut Musik gehört wird und musiziert wird. Vor einem guten halben Jahr ist nun eine junge Dame eingezogen. Von da an war es mit der Ruhe vorbei. Ständig Bassgebrumme über meinem Kopf, egal zu welcher Tageszeit. Ich habe die junge Dame angesprochen, das hatte wenig Erfolg, nochmal angesprochen: wieder wenig Erfolg, daraufhin die Hausverwaltung informiert. Es wurde ruhiger, aber nicht lange. Dann ab Nachmittags 15 Uhr bis Abends 21 Uhr ständig Bumm, bumm über meinem Kopf, um 21 Uhr habe ich dann an die Decke geklopft, woraufhin wutenbrannt zurückgeklopft wurde. Kurze Zeit später stand der Freund der Mieterin vor meiner Tür und meinte: es gäbe geseztliche Bestimmungen und an die hätte auch ich mich zu halten, Sie würden Zimmerlautstärke hören und das hätte ich zu akzeptieren. Sie würden sich im Guten einigen wollen, aber wenn es so weiterginge, gäbe es Krach. Woraufhin ich erneut die Hausverwaltung mit Lärmprotokoll angeschrieben habe. Danach war es wieder ruhig. Jetzt wird es wieder lauter und gerade heute wieder seit 20 Uhr höre ich ein ständiges Bassgebrumme über meinem Kopf, nicht sehr laut, aber störend, kommt neben dem Fernseher durch. Ich habe langsam keine Lust mehr. Muss ich es hinnehmen, dass bis 24 Uh rund länger ein gemäßigtes Bum Bumm in meinem Wohnzimmer zu hören ist? Die Sonntage sind beeinträchtigt und die Abende auch.
5 Antworten
Übermäßiger Lärm aus der Nachbarwohnung muss nicht hingenommen werden. Insbesondere zu den allgemeinen Ruhezeiten gilt der Grundsatz der Zimmerlautstärke. Zimmerlautstärke heißt nicht, das überhaupt keine Geräusche aus der Nachbarwohnung in der Mietwohnung zu vernehmen sein darf. Bauliche Verhältnisse und normale Wohngeräusche sind zu berücksichtigen. In vielen Fällen ist zu prüfen, ob die Hellhörigkeit des Hauses ein Wohnungsmangel ist, der u.A. auch zur Mietminderung berechtigt oder den Vermieter zu einer Verstärkung des Trittschallschutzes verpflichtet. Keine Frage des Schallschutzes ist es, wenn der Mieter durch übermäßigen Lärm aus der Nachbarwohnung belästigt wird.
Von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens hast du ein Anrecht auf Ruhe. Wenn die Hausverwaltung nicht spurt schalte die Polizei ein.
von 22 bis 6 uhr ist "Nachtruhe" und störender Lärm hat zu unterbleiben. Aber evtl, würde es schon helfen, die Boxen auf eine Körperschalldämmung zu stellen. z.B: Gummifüsse oder die "Waschmaschinenmatten" die zur Geräuschdämmung angeboten werden. Das verhindert die Körperschallausbreitung durch die Decke ohne den Musikgenuss oben einzuschränken.
Vielen Dank für die Antwort, eine Matte haben die jungen Leute schon untergelegt, wie sie mir vor Monaten mal gesagt haben, nur die Bässe sind nicht regulierbar an der Anlage. Die Kommunikation mit den jungen Leuten habe ich aber mittlerweile eingestellt.
Ja, die Bässe sind das Problem - wenn die aufgedreht sind, dann nützt auch keine "Zimmerlautstärke". Haben sie denn mal in deiner Wohnung die Gelegenheit gehabt, sich ihre Bässe selbst anzuhören?
ok, du bist die Lebensältere - geh wieder auf sie zu und versuche das Verhältnis zu verbessern. Wahrscheinlich können sie dich überhaupt nicht verstehen (sondern denken, du meckerst nur) weil sie sich nicht in deine Lage versetzen können. Sie merken es vermutlich nicht mal, wie Bässe wirken können oder sind da leider unsensibel.
Und was sagt die Polizei denn dazu? Die sind doch auch für Lärmbelästigungen zuständig und hören sich das an und dann knallt es eben, so jedenfalls in unseren Hütten. Prüfe auch eine Mietminderung von 10 %, wenn denn der Vermieter nicht spurt. Viel Glück..
Nein, bisher noch nicht. Mittlerweile ist das Verhältnis auch gestört. der junge Mann grüße nicht mehr, an meiner Waschmaschine wird rumgestellt usw. ich hatte den jungen Leuten sogar angeboten, mir zu sagen, wenn Sie mal Party machen wollen, dann hätte ich mich drauf eingestellt und wäre woanders untergekommen, das tun sie aber nicht.