Vermieter gestorben/ Mietkauf

10 Antworten

Das Wissen eines Verstorbenen nutzt Ihnen ebensoweinig wie die nicht erfolgte Berukundung einer Vereinbarung über Grundstücke bzw. grundstücksgleiche Rechte, die nun einmal zwingend zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen. Das Sie in den Augen des Erben dem Erblasser sein Haus billig abschwatzen wollten, ist jetzt unerheblich, wäre aber im fragwürdigen Erfolgsfall für Sie ohnehin zu einem justiziablen Bummerang geworden. Sie dürfen ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters, in dessen Rolle der Erbe geschlüpft ist, keine Untervermietung vornehmen. Damit haben Sie dem Vermieter einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisse geliefert. Er kann dementsprechend völlig frei mit dem jetzigen Mieter kontrahieren, ohne auf Sie in irgendeiner Form Rücksicht nehmen zu müssen.

Ein "Mietkauf" oder "Schenkung" hätte auf jeden Fall einer notariellen Beurkundung bedurft. Wenn der Verstorbene gewollt hätte, hätte er euch auch in seinem Testament erwähnen können. Dies war nicht sein erklärter Wille! Hier zählt der Zusatz im MV gar nichts! Ein Anwalt kann euch dies gerne für teures Geld (hoher Streitwert!) erläutern oder erfolglos für euch tätig werden. Andere Frage: Wie wollt ihr es möglich machen als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden??

Der Antwort von "Roberval" ist eigentlich nichts mehr hinzufügen. Ihr hättet euch rechtzeitig selbst informieren müssen.

TiggerMG 
Beitragsersteller
 13.01.2011, 12:17

Also... wenn er sagt er will das, dann wird es wohl auch so gewessen sein... und wie soll er bitte erklären so ich nehme nun mal fremde menschen und trage sie als erben ein... den ganzen scheiß mit erbschaftssteuer wollte er uns ja ersparen... Und für alle die meinen das wird Teuer...

Tja wenn man schlau ist hat man Rechtschutz...

Und auch der Erbe weiß über den Wunsch seines bruder bescheid, einer der beiden Erben würde den Wunsch auch respektieren, nur der andere ist wohl einer von der sorte.. Geiiilll mein dummer bruder hatte kohle...

BS3BM  13.01.2011, 14:12
@TiggerMG

..."Tja wenn man schlau ist hat man Rechtschutz..." den ihr aber nicht in Anspruch nehmen müsstet, wenn ihr wirklich schlau gewesen werd. Und die RS-Versicherung gibt nur Kostendeckung bei einem Rechtstreit, der Aussicht auf Erfolg hat. Bei einer "Schenkung" dürfte die gleiche Steuer anfallen wie beim Erben - und jeder kann sein Vermögen etc. vererben an wen er will, auch an fremde Menschen. Erbberechtigte bleibt immer noch der Pflichtteilsanspruch.

Meine Einschätzung ist, dass ihr es einfach versäumt habt, selbst rechtskundigen Rat einzuholen.

ich denke ihr solltet euch einen anwalt nehmen. Wobei es denk ich mal ziemlich schlecht für euch aussieht wenn ihr nichts beim Notar gemacht habt, denn solche "Käufe" müssen über einen Notar abgewickelt werden

angy2001  12.01.2011, 19:36

Ich würde in jedem Fall erstmal einen Anwalt befragen, ob und was man jetzt machen kann/ sollte.

schelm1  12.01.2011, 17:37

17 Jahre ein Haus gegen Miete abwohnen und dann das Objekt ohne jede Gegenleistung geschenkt erhalten, das geht nie gut! Ein Notar hätte aufgrund des Amtsmißtrauens hier nicht beurkunden können und ein Anwalt kann hier posthum nichts retten - außer für sich ein paar Kröten auf Klientenseite vertanes Beratungshonorar! Versetzen Sie sich doch einfach einmal in die Position des Erben!

Ihr habt also quasi illegal untervermietet. Das könnte als Kündigungsgrund herhalten. Der Erbe hat ja gar keinen Vertrag mit dem Vater.

TiggerMG 
Beitragsersteller
 12.01.2011, 20:04

ne der erbe vieleicht nicht, aber die Unterverm. bestand vorher, und auch der Angebliche Erbe weiß darüber genau wie über die Sondervereinbarung bescheid....

Ist aber scheinbar jetzt etwas Abgehoben da er ja nicht nur diese Wohnung hatte...

ich habe selbst eibn haus per mietkauf ( verkäuferdarlehen) verkauft und das wurde sofort über einen entsprechenden notariellen vertrag abgesegnet. da geht es, wie hier einige meinen, nicht um billig abschwatzen, sondern um eine preiswerte vereinbarung für den käufer und eine sichere vertragliche lösung für den verkäufer.

trotz alledem, das papier mit den vereinbarungen ist ohne notarielle beglaubigung nix wert. da habt ihr einfach pech gehabt. spart euch die anwaltskosten und versucht mit dem erben in irgendeiner form vernünftig klar zu kommen, sonst wirds noch teurer.