Vermieter droht mir was tun?
Hi com, Kurz zu meiner Situation: Es ist etwas nicht vorhersehbares dazwischen gekommen und ich bin ab nächsten Monat (Juli) 2 Monate im Rückstand. Der Vermieter drohte mir per WhatsApp das er mich dieses Wochenende rausschmeissen will. Heute stand er vor meiner Tür und ging einfach in meine Wohnung sehr aggressiv und schaute sich in jedem Zimmer um und sagte ich solle aufräumen weil da pizza Kartons in der Küche standen , ganz dreist fragte er mich noch ob ich meine Sachen gepackt habe. Ich habe versucht mit ihm ruhig zu reden und einen Kompromiss zu finden , er blickte aber nur ab und drohte mir wenn ich ihm am Sonntag das Geld nicht bar gebe, dass er meine Klamotten eigenhändig auf die Strasse wirft und das Schloss wechseln würde, er hätte sowieso genug andere Interessenten. Ich war ziemlich unter Schock weil er so aggressiv war
Zu meinen Fragen: ist das alles rechtens wenn er es mir nur per WhatsApp sagt ? Bzw. Nur mündlich ? Durfte er einfach in meine Wohnung und sich überall umschauen? Bin ich nicht erst 2 Monate im Rückstand wenn der 3 Werktag des neuen Monats eingetroffen ist ? (D.h. nicht das ich auf den Tag warte) Muss ich Sonntag auf die Strasse , so wie er es gesagt hat? Was kann ich tun? Ich habe niemanden wo ich unterkommen könnte .
Bitte um Hilfe!! Danke im voraus
13 Antworten
Rechtens nicht. Aber dass du 2 Monate im Verzug bist, ist auch nicht rechtens. Laut Mietvertrag soll die Miete am Tag xy auf dem Konto des Vermieters sein. Im Prinzip seid ihr euch fast einig. Zahl die Miete und er lässt dich in Ruhe. Nicht nur Mieter haben Rechte, der Vermieter auch.
nein, er hätte nicht in deine wohnung gedurft, was lässt du ihn rein?
aber wer 2 mieten schuldet, kann fristlos gekündigt werden
aber eigenhändig darf er da nix machen, er muss einen räumungstitel erwirken und dich mit gerichtsvollzieher und polizei entmieten
ja, erst wenn sie fällig sind
er kann dir dann so um den 5. rum fristlos kündigen, du gehst nicht raus, dann kann er nichts eigenmächtig machen, dann muss er erst den räumungstitel erwirken
du bist aber für alle kosten haftbar
Eine Kündigung kann nur schriftlich erfolgen, also mit persönlicher Unterschrift. Solange du die nicht erhälst, brauchst du dir sowieso keine Sorgen zu machen, weil dir noch nicht gekündigt wurde.
ich habe kein Brief oder sonstiges bekommen
Was meinst du damit? Fristlos kündigen kann er dir eh erst, wenn du mit 2 MM im Rückstand bist. Anmahnen muss er die Miete auch nicht.
ist es mündlich oder über w.A. rechtens
Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen, Brief + eigenhändige Unterschrift.
muss ich sofort auf die Strasse bei einer fristlosen Kündigung?
Erhältst du die schriftliche Kündigung wird dir der Vermieter eine kurze Frist von 1 bis max. 2 Wochen geben, die Wohnung zu räumen.
- Er darf deine Wohnung nicht gegen deinen Willen betreten. Du hättest ihm sagen sollen, dass er gehen soll und dann die Polizei rufen sollen, das nennt sich Hausfriedensbruch.
- Auch eine fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen, das heißt auf Papier mit persönlicher Unterschrift. Und ja, du bist erst an dem Tag 2 Monate am Rückstand, für den Zahlung im Mietvertrag vereinbart wurde, das ist meist der dritte Werktag des Monats.
- Er kann dich nicht einfach rausschmeißen, sondern müsste einen Räumungsklage einreichen um eine Räumung zu erwirken. Dann würden allerdings weitere Kosten auf dich zukommen.
hans im Glück hatt offensichtlich beste 'Kenntnisse für's wohnen auf Kosten anderer. immer schön aufs Recht bis zur Grauzone plädieren.
Das hat absolut nichts mit irgendeiner Grauzone zu tun sondern ist das geltende deutsche Recht. Ebenso habe ich niemandem geraten auf Kosten anderer zu wohnen, sondern lediglich über die bestehende Situation informiert. Nur weil der Vermieter gerade das übliche unternehmerische Risiko erlebt, kann er nicht einfach so tun als stünde er über dem Gesetz.
wenn ich während des Prozesses die Miete komplett zahle , ist diese Kündigung unwirksam?
Dein Vermieter wird dir hilfsweise fristgerecht kündigen. Bei Zahlung der kompletten Mietrückstände auf einmal wäre die fristlose Kündigung vom Tisch. Die fristgerechte bleibt bestehen. Und die Prozesskosten darfst du auch zahlen. Die ganze Sache macht sich dann übrigens gut in deiner Schufa und du dürftest ziemliche Probleme bei der Wohnungssuche haben.
er darf dich nicht von heut auf morgen auf die Straße setzten,er muss erst mal gerichtlich vor gehen und räumungsklage einreichen,mündlich darf er dich nicht rausschmeißen, es muss alles schriftlich in Papier Form sein, und zu mal darf der Vermieter in dein WG rein darf aber nicht in jedes Zimmer rein, er hat somit ihre Privatsphäre verletzt, sie können ihn sogar anzeigen was du in dein Wohnung machst interessiert ihn nicht, nur darf Vermieter bei wirksamem Kündigung die ganzen Zimmer anschauen auf Beschädigung auf Sauberkeit und darf dann verlangen das du die Wohnung wie du vermietet hast so hinterlässt.
P.s gehe mal zu Caritas oder Diakonie die helfen dir bei solchen Situation.
Selbstverständlich darf der Vermieter nicht so agieren, wie er es bei dir getan hat. Allerdings ist es nur sowas von verständlich, dass dein Vermieter angepisst ist. Ob dir was dazwischen gekommen ist oder ob in China ein Sack Reis umfällt - den Vermieter interessiert das nicht. Und das brauch es auch nicht.
Ich habe versucht mit ihm ruhig zu reden und einen Kompromiss zu finden
Kompromiss? wie soll der aussehen? Bei Mietrückständen gäbe es auch bei mir keinen Kompromiss. Entweder die rückständige(n) Mieten komplett bezahlen oder fristlos raus.
Durfte er einfach in meine Wohnung und sich überall umschauen?
Natürlich nicht, das ist Hausfriedensbruch. Du hättest auch die Polizei rufen können.
Muss ich Sonntag auf die Strasse , so wie er es gesagt hat?
Nein, er muss dir erstmal schriftlich fristlos kündigen. Aber abgesehen davon, dass du mit der Miete im Rückstand bist - wenn ein Vermieter so reagiert, da steckt doch noch mehr hinter?
könnte ihm Mitte des Monats sobald mein Lohn da ist das Geld geben
Miete ist bis zum 3. Werktrag des Monats anzuweisen, nicht Mitte des Monats. Bis dahin hast du die fristlose Kündigung im Kasten. Vermieter sind keine Bank.
Nichtsdestotrotz solltest du dich auf Wohnungssuche begeben, denn:
Dein Vermieter wird dir fristlos kündigen und hilfsweise fristgerecht. Wenn du die rückständigen Monatsmieten nämlich komplett bezahlst, ist die fristlose Kündigung geheilt. Eine fristgemäße bleibt weiterhin bestehen.
Außerdem wirst du unter diesen Umständen, selbst wenn du die Mieten bezahlst, in dieser Wohnung nicht mehr ruhig leben können. Das Mietverhältnis ist gestört und der Vermieter wird zukünftig ein Auge auf dich haben. Bei der nächsten kleinsten Verfehlung, wird er wieder bei dir auf der Matte stehen. Ich glaube nicht dass das in deinem Sinne wäre.
das mit den 2 mieten weiß ich, aber wie gesagt gilt das nicht erst ab dem 3 Werktag des Monats und bedeutet und ich habe kein Brief oder sonstiges bekommen ist es mündlich oder über w.A. rechtens bzw. muss ich sofort auf die Strasse bei einer fristlosen Kündigung?