Vermieter beleidigt mich?
hey mein Vermieter hat diesen Wortlaut zu mir gesagt: ´´Pass auf wie du mit meinem Onkel redest du kleiner Hund´´. Was sind meine Rechte? Hab ich die Möglichkeit fristlos zu kündigen? Seitens von mir kam nämlich keine Beleidigung.
6 Antworten
Dann sollte der kleine Hund dem Vermieter mal richtig die Meinung bellen!
Alle Wohnungsmängel auflisten, Fristen zur Instandsetzung der einzelnen Mängel setzen und mitteilen, wenn die Fristen nicht eingehalten werden, der kleine Hund Ersatzvornahmen nach § 536 a einleiten wird. Die entstandenen Kosten wird er gegen die Miete aufrechnen. Den Brief mit Einwurfeinschreiben dem Vermieter zustellen, Kopie gut aufheben.
Die Beleidigung ist nicht zu beweisen, weil vermutlich Zeugen fehlen. Daher ist die fristlose Kündigung fehl am Platze.
Der Onkel wird seinem Neffen nicht ans Bein pinkeln,,,,
Da müsste man wissen, was der Sache vorausgegangen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er das ohne Grund gesagt hat. Wenn man normal miteinander redet, können solche Worte kaum fallen. Du müsstest hier schon mehr über den Hintergrund schreiben.
ich hab ihm und sein Handwerker der sein Onkel ist gesagt das wir ein Problem haben wenn die sich nicht um die schweren Mängel in der Wohnung kümmern wollen. also wie gesagt es gab von mir aus nichts beleidigendes oder sonstiges. ich wurde einfach direkt und sachlich und ich glaub das hat ihm nicht gefallen
Das reicht nicht zur fristlosen Kündigung.
Der Mietvertrag bleibt gültig aber Du kannst den anzeigen.
Beleidigung. Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nein, das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Aber selbstverständlich kannst du fristgerecht kündigen. Und/oder dir einen Anwalt nehmen und ihn verklagen.
ja der Onkel war halt zeuge