Vermieter beauftragt Makler für Nachmieter Suche. Wer trägt die Kosten?

6 Antworten

Solange Du den Makler nicht beauftragt hast und unmissverständlich erklärst keinerlei Maklerkosten zu tragen, brauchst Du keine Provision zahlen.

Lass Dich auf keinerlei Schriftwechsel mit dem von Verwalter beauftragten Makler ein. Auch in deren Vertrag lass Dich nicht reinziehen.

Es gibt reichlich unseriöse Makler die versuchen mehrere Leute in ihre Tätigkeit reinzuziehen, um im Vermietungsfalle gegen jeden einen Provisionsanspruch oder Kosten für Aufwand zu rechtfertigen.

Das Lesen der Berliner Beiträge zu den einzelnen Kommentaren macht keine Freude. Einen befristeten Mietvertrag mit einer Laufzeit von 1 Jahr muss mann nicht kündigen, er endet und man zieht aus. Wenn der Vermieter dir helfen will und einen Makler zur Suche eines Nachmieters beauftragt, der vor Ablauf des MV in die Wohnung einziehen soll, setzt das voraus, dass der bestehende MV per 31.08.13 aufgelöst wird. Die Auflösung macht aber nur Sinn, wenn du einen Mietvertrag zum 01.09. 13 bereits abgeschlossen hast. Der Vermieter handelt im eigenen Interesse, wenn er einen Nachmieter vorzeitig unter Vertrag nimmt, weil die Mietwilligkeit der Interessenten zum 1.12.13 nicht mehr so hoch ist. Fazit: Du bezahlst den Makler nicht. Du organisierst und sicherst, dass du erst einen MV unterschreibst, wenn ein Nachmieter ab 01.09.2013 in deine Wohnung zieht und der aktuelle MV aufgelöst wurde. Da die beteiligten Vermieter vermutlich nicht mit einander verbunden sind, dürfte das pro cedere ziemlich kritisch sein und müsste an einem Tag erledigt werden.

Hast du dem Makler oder Vermieter gesagt, dass du schon zum 1.9. rauswillst, die Wohnung also schon ab dann zur Weitervermietung frei wäre? Dann kann es durchaus sein, dass Kosten auf dich zukommen, falls der Makler Nachmieter findet und du doch nicht rausgehst.

Die Zusage des neuen Vermieters solltest du dir daher schriftlich geben lassen, bzw. so schnell wie möglich den Mietvertrag unterschreiben.

Übrigens gibt es keinen 31.11.

Berlin118 
Beitragsersteller
 02.08.2013, 14:38

Haha...ich habe natürlich auch nicht den 31.11. in mein Kündigungsschreiben reingeschrieben, sondern "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Entschuldigt die Verwechslung. Ich habe dem Makler gesagt, dass ich eine Zusage zur neuen Wohnung habe, aber noch keinen Vertrag und ich gerne noch warten würde, bis wir den Vertrag unterschrieben haben. Allerdings sagte er, dass dies dann zu spät sein könne und dass es besser ist jetzt damit anzufangen. Eine Zwischmühle, denn er hat natürlich irgendwie recht...

Berlin118 
Beitragsersteller
 02.08.2013, 14:40
@Berlin118

Zwickmühle meinte ich:)

Die Kosten trägt der Vermieter oder der Nachmieter.

Du bestimmt nicht.

Aber selbst wenn Du die neue Wohnung zum 1.9. bekommst, heißt das nicht das Du zum 1.9. aus dem jetzigen Vertrag kommst.

Rechtlich hast bis 30.11. Anspruch auf die jetzige Wohnung.

Berlin118 
Beitragsersteller
 02.08.2013, 14:42

selbst wenn ein Nachmieter einen Mietvertrag zum 01.09.2013 mit der HV abschließt?

anitari  02.08.2013, 15:10
@Berlin118

Die HV kann doch keinen neuen Vertrag abschließen für eine Wohnung die noch bis 30.11. vermietet ist.

Berlin118 
Beitragsersteller
 02.08.2013, 15:15
@anitari

aber in der Praxis ziehen doch viele Mieter vor Ende ihres Mietvertrages aus und ein Nachmieter unterschreibt auch schon einen Mietvertrag. Wie wird das dann geregelt? Wird dann eine Auflösung vom alten Vertrag vereinbart?

anitari  02.08.2013, 15:26
@Berlin118

Kannst oder willst Du es nicht begreifen?

So lange Dein Vertrag nicht beendet oder aufgehoben ist kann die Wohnung nicht neu vermietet werden.

Bekommst Du die andere Wohnung nicht zum 1.9. bleibst Du in der jetzigen bis 30.11. wohnen, FERTIG. Das ist Dein gutes Recht.

In der Praxis wird ein Nachmieter gesucht der nach Ende der Kündigungsfrist des Jetzigen Mieters einzieht bzw. zu dann ein Vertrag abgeschlossen.

Und in der Praxis muß der Mieter wenn er vor Ende der Kündigungsfrist auszieht 1 - 3 Monate doppelt Miete zahlen.

Also ganz einig sind sich nicht alle, dass ich dem Makler seine Kosten nicht tragen muss, falls ich doch nicht zum 01.09. ausziehe, oder?

Im Grunde zahlt doch der, der ihn beauftragt. Und das ist doch die HV und nicht ich.