Kennt sich hier Jemand mit Versorgungsausgleich (Beamter und Angestellte) nach Scheidung aus?

3 Antworten

Der Versorgungsausgleich wird durch das Gericht festgesetzt. Sie wird Rentenpunkte abgeben müssen an ihn und auch von der VBL. d. h. für ihn wird dann ein Rentenkonto bei der RV begründet und er bekommt, wenn er in Pension geht eine Minirente und VBL.

Sie wiederum bekommt von ihm für die Zeit einen Betrag aus den von ihm in dieser Zeit erworbenen Pensionsansprüchen übertragen. Dabei setzt das Gericht diesen Betrag fest. Da sie selbst nie verbeamtet war, bekommt sie keine Pension sondern die RV zahlt im Auftrag der Pensionskasse ihr diesen Betrag mit der Rente aus. Ihm wird dieser Betrag dann später von seiner eigenen Pension abgezogen, wenn er in Pension geht.

Sie wird davon mehr profitieren als er.

die Beträge können wir dir nicht benennen, das ist eine komplizierte Berechnung:

wie viel Pensionsansprüche hat er in der Ehezeit erworben, wie viele Rentenpunkte sie. Wie viel VBL sie.

Die Altersabsicherungen werden ebenfalls ähnlich behandelt.

@laureen2507,

der Versorgungsausgleich bezieht sich nur auf die spätere Beamtenversorgung bzw. die Rente, Zusatzversorgung und evt. betriebliche Altersversorgung.

Für die weiteren Absicherungen (Kapitallebensversicherung) und weiteren Kapitalansammlungen handelt es sich um den Zugewinnausgleich.

Beim Zugewinnausgleich ist auch das Anfangskapital vor der Heirat maßgebend.

Kontaktiere deinen Anwalt, den du doch sicherlich hast, um alles weitere berechnen zu lassen.

Gruß Apolon

Sucht euch einen Anwalt, der kann euch das genau ausrechnen.

Ansonsten ist mir nicht ganz klar, wie die Rente höher als das eigentliche Einkommen sein kann.

Laureen2507 
Beitragsersteller
 15.10.2017, 13:27

Ja, Anwalt ist schon klar. Er hat bereits Einen. Nach der Erfahrung von ihr, wird sie nun auch wieder einen beauftragen MÜSSEN. Kostet nur eben verdammt viel Geld, welches SIE nicht hat. Die hohe Rente hat damit zu tun, dass sie vor der Ehe stets gutes Geld verdient hat, dann aufgrund der Kinder noch die Erziehungszeiten angerechnet bekommen hat. Wie gesagt, war alles vor der Ehe. Hat also mit der Ehezeit (da arbeitete sie wegen der Kinder nur noch Teilzeit) nichts zu tun.