Verkürzung der Sperre zum Erwerb des Führerscheins?
Moin!
Leider habe ich eine Sperre zum Erwerb des Führerscheins bekommen, diese trat im januar in kraft und beträgt ein Jahr. dazu ist zu sagen das ich vorher auch keinen Führerschein besaß.
Mein Arbeitgeber verlangt von mir jetzt die Vorlage des Führerscheins Klasse B innerhalb der nächsten 4 Monate, nun ist meine Frage ob die Möglichkeit besteht diese Sperrfrist zu verkürzen. Danke für hilfreiche Antworten :)
7 Antworten
Nein, bei der Sperrfrist handelt es sich um einen Teil des Urteils des Gerichts. Und genau so, wie man rechtskräftige Urteile hinterher noch abändern kann, kann man an der Sperrfrist etwas ändern.
Hallo,
nach § 69a StGB Absatz 7 gibt es die Möglichkeit die Sperre zu verkürzen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/69a.html
Du hattest bisher aber keine Fahrerlaubnis, die du dann erst machen musst. Und selbst wenn das mit der Verkürzung klappt, was ja auch einiges an Zeit in Anspruch nehmen wird, wird dir das alles in vier Monaten nicht gelingen.
Wie lange arbeitest du denn schon bei diesem Arbeitgeber? Warum hast du bisher keinen Führerschein für die Arbeit benötigt und jetzt auf einmal doch?
Je nachdem ist es auch fraglich, ob er dir das jetzt einfach so auferlegen kann und ob die Frist von vier Monaten dafür ausreicht.
Sprich offen und ehrlich mit deinem Arbeitgeber darüber. Da lässt sich doch sicher eine Lösung finden.
Viele Grüße und viel Erfolg
Michael
Warum wurde die Sperre angeordnet?
Die Dauer wirst nicht verkürzen können.
Du solltest mit deinem Chef Klartext reden. Innerhalb von 4 Monaten nicht zu schaffen. Du hast mind. 12 Monate bekommen; 3 Monate vor Ablauf kannst den Antrag auf Wiedererteilung stellen.
Aber ich gehe davon aus, dass du gar keinen FS hast?
http://www.strafzettel.de/cms/nt/strafrecht/entziehung-der-fahrerlaubnis/verkuerzung-der-sperre.html
ein bekannter hat z.b. eine sperre von 2 jahren gehabt, vor kurzem hatte er eine gerichtsverhandlung in der das gericht die sperre auch verkürzt hat
vom Gericht wurden 12 Monate verhängt. Eine Sperrfrist verkürzen; noch nie gehört; du solltest deinen Anwalt mal befragen.
Kommt natürlich drauf an, weswegen du die Sperre bekommen hast. Du kannst mal bei einer Fahrschule anfragen, die Aufbauseminare geben. Ich weiss wenn man Aufbauseminare besucht bewirkt das Punkteabbau.
Ich würde halt einfach mal nachfragen, dann weisst was Sache ist.
bekommen hab ich sie weil ich ohne lappen gefahren bin, hatte auch nie einen..
sprich mir wurde keine fahrerlaubnis entzogen
aber eine Sperre und ne gehörige Geldstrafe nach https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
ich muss dazu sagen das ich vorher keinen Lappen hatte , die Sperre wurde mir auferlegt nachdem ich beim Fahren mit dem Auto angehalten wurde..
angeordnet wurde sie weil ich ein kfz ohne fs geführt habe, hatte vorher auch keinen.
man liest viel im netz das die möglichkeit nach mind. 3 monaten sperrzeit besteht antrag auf verkürzung der sperrfrist zu stellen nur hab ich noch nichts eindeutiges gefunden..