Verkehrswert, was heißt das konkret?
Wenn ein zu versteigerndes Objekt mit Verkehrswert 178 TEUR angegeben ist, zu welchem Preis kann man es dann ggf. erwerben? Ist das der Startpreis für eine Versteigerung?
3 Antworten
Ich gehe davon aus, Du meinst die Zwangsversteigerung einer Immobilie, und nicht die private Versteigerung einer Luxuskarrosse.
Der Verkehrswert wird im Auftrag des Gerichtes ermittelt und daraus rechnen sich verschiedene Werte, die nach dem Zwangsversteigerungsgesetz Bedeutung haben. Auf jeden Fall ist es nicht der Startpreis der Versteigerung. Der "Startpreis" ist das sogenannte geringste Gebot, das sich im wesentlichen zusammensetzt aus den Gerichtskosten, den rückständigen öffentlichen Lasten, z. B. Grundsteuern, und (sofern vorhanden) den bestehenbleibenden Rechten. Das geringste Gebot muß immer erreicht werden. Gebote darunter lehnt der Rechtspfleger (das ist der Gerichtsbeamte, der die Versteigerung leitet) von vorneherein als unzulässig ab.
Aus dem Verkehrswert rechnet sich die 5/10-Grenze. Die 5/10-Grenze soll den alten Grundstückseigentümer vor Verschleuderung schützen. Ein Gebot unter 5/10, also unter der Hälfte des Verkehrswertes, ist zwar zulässig, aber nicht zuschlagsfähig (verwirrend, ich weiß). Wenn also niemand mehr als 5/10 des Verkehrswertes bietet, wird im ersten Versteigerungstermin der Zuschlag versagt. Im nächsten Termin wird auf diesen Verschleuderungsschutz weniger Rücksicht genommen und die 5/10-Grenze entfällt. Der Gesetzgeber geht dann wohl davon aus, daß der Verkehrswert zu hoch angesetzt wurde, wie auch immer.
Die 7/10-Grenze (70% des Verkehrswertes) beinhaltet ein Veto-Recht des Gläubigers, wenn dieser seine Felle davonschwimmen sieht. Sie verliert ebenfalls ihre Bedeutung, wenn in dem vorhergehenden Termin ein nicht zuschlagsfähiges Gebot abgegeben wurde.
Dann ist natürlich der Verkehrswert von Bedeutung für die Sicherheitsleistung. Um überhaupt mitbieten zu können, mußt Du vor der Versteigerung bei der Gerichtskasse 10% des Verkehrswertes als Sicherheit einzahlen (oder als Bankbürgschaft/Bankscheck bringen). Das Geld bekommst Du natürlich wieder, wenn Du nicht zum Zuge kommst.
Stell dir vor du willst Butter kaufen. Im Aldi kostet die Butter 1,49, im Tante Emma Laden 2,49, im REWE sagen wir 1,99 und wenn dir der Taxi Fahrer die Butter liefert 3 Euro. Davon muss jetzt ein bezahlter Gutachter den Verkehrswert der Butter ermitteln. Gar nicht mal so einfach, denn was sagt der Kunde, wenn der Gutachter jetzt 2,80 Euro Verkehrwert schreibt? Der eine tobt, weil er 1,49 erwartet und der andere, will die 3 Euro haben, weil der Taxifahrer ja die Lieferung extra berechnet. Wenn jetzt der Verkehrswert mit 178.000 angegeben wird kannst du in der Regel 25% billiger ansteigern, das ist der STARTPREIS. Aber wie das bei einer Versteigerung ist, niemand kennt den ENDPREIS. - Details findest du bei den Zwangsversteigerungskatalogen, die wollen ja ihre Kataloge verkaufen ... und behaupten immer, du kannst die Butter zu 1 Euro kaufen.
Das ist der geschätzte Wert meistens wird dieser Begriff für Immobilien verwendet wenn der Verkehrswert 178 TEuro ist beginnt die Versteigerung mit diesen Betrag
Das ist falsch. Morelle hat es völlig richtig beantwortet.