Ampel und Grüner Pfeil nach rechts
Also wenn man vor einer Ampel nach rechts abbiegen will, gibt es manchmal neben der normalen Ampel einen grün leuchtenden Pfeil nach rechts. Wenn dieser leuchtet, auch wenn die normale Ampel rot ist darf man ja fahren.
Wenn der grüne Pfeil aber erlischt und die Hauptampel nach einiger Zeit auf grün springt, muss man dann auch fahren ? Als Rechtsabbieger?
16 Antworten
Beim grünen Pfeil darfst du rechts abbiegen, bei normal grün darfst du auch fahren, musst aber zusätzlich auf Fussgänger und Fahrradfahrer aufpassen, die dann auch grün haben.
Wenn man einen ampel mit mit pfeil nach rechts hat haben die fußganger rot richtig? wie ist es denn wenn da ein schild mit grünen pfeil ist haben denn füßganger nie grün? und wie ist es mit den schauen nach fußgangern? klar muss man ja vorsichtig fahren aber muss man die durchlassen wenn die an der kreuzung stehen und muss man auf jeden fall anhalten?
Bitte schnell antworten habe morgen wieder fahrstunde :D
Rechtsabbieger müssen die Signale des zweifeldrigen Signalgebers beachten, sofern er Signale zeigt.
Wenn dieser aber weder grün noch gelb zeigt (also erloschen ist), dann ist für die Rechtsabbieger kein spezielles Lichtzeichen mehr vorhanden. Dann müssen auch sie sich zwangsläufig nach den Signalen der dreifeldrigen Hauptampel richten, dürfen also fahren, wenn diese allgemeines Grün zeigt, und dann insbesondere auch nach rechts abbiegen.
Der grüne Pfeil wurde aus der ehem. DDR übernommen. Sinn und Zweck ist die Räumung der Kreuzung von Rechtsabbieger und die Herstellung flüssigen verkehrs trotz Ampel.
Es gibt grüne Pfeile als Leuchtzeichen (wie auf deinem Bild) und als farbige Elemente auf schwarzem Untergrund (ununterbrochene Aktivität).
Was heißt das nun? Die Lichtzeichen sind das bestimmende und höchstwertigste Element in der Verkehrssteuerung.
Kommst Du mit dem Auto/ Fahrrad auf eine Kreuzung zugefahren (Ampel zeigt rot, montierter grüner Pfeil), so heißt das für dich: Anhalten und gleich wieder losrollen und in die Kreuzung vortasten, bis zur Sichtlinie, kommt von links kein Verkehr, dann kannst Du nach rechts abbiegen.
Ampel zeigt grün + grüner Pfeil: Du brauchst nicht anhalten und kannst soort rechts abbiegen.
Grüner Pfeil als zweites Lichtelement: Der Rechtsabbieger darf rechts abbiegen, auch wnn das Hauptlichtelement rot zeigt. Dies gilt sowohl für den schon stehenden Verkehr als auch, wenn Du Dich erst der Kreuzung näherst. Ein Anhalten ander Stoplinie ist für den kommenden Verkehr nicht notwendig.
Nur der grüne Blechpfeil ist aus der DDR übernommen. Die zusätzlichen leuchtenden grünen Pfeile gab es in Westdeutschland schon immer. Die wurden dann aber zum Teil gegen die billigen und Wartungsfreien Blechpfeile ersetzt.
Bei grün leuchtendem Pfeil hast Du sofort durchzufahren,da nur deine Spur Grün hat (Gegenverkehr und Fußgänger haben rot). Ist der Pfeil aus,die Hauptampel grün , gilt das für alle Spuren deiner Richtung,außer sie sind gesondert gekennzeichnet (Linksabbieger).Dann hast du beim Abbiegen aber auch auf Fußgänger zu achten,hast aber wie gehabt Vorrang vorm Gegenverkehr
§ 37 StVO - Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen vor. Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
- An Kreuzungen bedeuten:
Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben".
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.
Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
(...)
Ja, wenn die Hauptampel grün zeigt und die Abbiege-Ampel rot darfst du fahren. zeigt die Hauptampel rot und die Abbiege-Ampel grün darfst du nach rechts fahren. Das auch ohne zu stoppen (es ist kein Schild), aber natürlich mit der üblichen Sorgfalt beim Abbiegen.
"die Hauptampel grün zeigt und die Abbiege-Ampel rot darfst du" Gemeint war natürlich anstatt "rot" "erloschen ist".