Verkehrsrecht - Unfall bei Überholung Linksabbieger

5 Antworten

Meines Erachtens hast du, so wie du es schilderst, alles richtig gemacht. Ich sehe kein verschulden deinerseits. An deiner Stelle würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen. Welchen Verstoß gegen deine Sorgfaltspflicht wirft man dir denn vor?

FlowerGirl93 
Beitragsersteller
 20.01.2015, 15:34

Danke dir!

Dass ich mich nicht nach hinten abgesichert hätte. Und dass kann ich ja auch leider nicht beweisen, dass ich das habe.

Nimm einen Anwalt. Das solltest Du durchsetzen können.

Wenn Du wirklich nach links geblinkt hast, muss das im Dunkeln doch deutlich erkennbar gewesen sein. Derjenige, der überholt hat auch eine erhöhte Sorgfaltspflicht, wenn er auf innerstädtischen Straßen an etlichen wartenden Autos vorbeifahren will. Da muss er immer damit rechnen, dass vorne jemand ist, der gerade einen guten Grund hat zu warten (zum Beispiel den Grund, dass er gerade links abbiegen will).

Wer hat denn gesagt, dass Du eine Teilschuld bekommen sollst?

FlowerGirl93 
Beitragsersteller
 20.01.2015, 15:33

Danke für die schnelle Antwort.

Die Polizei war vor Ort und hat mich als Unfallverursacher benannt mit der Begründung der erhöhten Sorgfaltspflicht und Worten wie "der Linksabbieger ist immer Schuld". Die Problematik sei wohl auch, dass ich auf ein Grundstück abbiegen wollte und nicht auf eine Abfahrt... ich versteh es selbst leider nicht.

anjanni  20.01.2015, 15:42
@FlowerGirl93

Die Polizei hat's wohl nicht richtig verstanden...

Das muss ja nicht das letzte Wort sein. Rechtsprechung erfolgt immer erst bei Gericht. Also ab zum Anwalt!

Meine Antwort fällt leider etwas anders als die bisher abgegebenen aus. Vom Bauchgefühl her wird jeder sagen: Du hast alles richtig gemacht, das zeigen ja die anderen Antworten hier.

Nur leider ist das nicht entscheidend sondern die Gesetzeslage nach StVO. Und da heißt es:

§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Und daraus ergibt sich dann für Dich eine Teilschuld. Den Großteil der Schuld am Unfall trägt aber meiner Meinung nach der Unfallbeteiligte, den würde ich auch als Unfallverursacher sehen und nicht Dich. Denn er hat hier überholt obwohl für ihn die Verkehrslage alles Andere als klar gewesen sein kann, somit hat er gegen § 5 StVO Überholen verstoßen:

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1.bei unklarer Verkehrslage

Gegen ihn sprechen auch die Zeugenaussagen, denn die haben die Gefahr ja offensichtlich erkannt und nicht überholt. Vorsichtig einschätzend würde ich aber sagen das Du trotzdem mit etwa 30% Teilschuld rechnen solltest.

Die Polizei am Unfallort trifft keine Entscheidung, oft ist deren Einschätzung aber schon zielführend. Mein Rat: Such Dir einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt und finde in einem Beratungsgespräch Deine Möglichkeiten heraus. Das kostet oft weniger als man denkt, wenn Du eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung hast dann um so besser. Viel Glück.

TheGrow  20.01.2015, 20:56

Von Euch beiden (Crack & JotEs) wie üblich eine völlig korrekte und (im Gegensatz zu den anderen Antworten) richtige wie auch vollständige Antwort.

Von mir habt Ihr jedenfalls beiden einen Daumen hoch bekommen :-)

FlowerGirl93 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 12:18
@TheGrow

Danke dir. Mittlerweile hat sich eine weitere Zeugin gemeldet. ich hoffe es einfach. Für die Unklare Verkehrslage spricht ja wohl die Dunkelheit zu der Uhrzeit. Das Abbiegemannöver war bereits eingeleitet, da ich mich ja bereits fast auf dem Grundstück befand. Mal sehen, was kommt. Rechtschutzversichert bin ich zum Glück.

Crack  21.01.2015, 12:54
@FlowerGirl93

Such Dir einen Anwalt der sich im Verkehrsrecht auskennt. Der sollte dann die Abläufe zeitlich genau herausarbeiten können. So sollte klar werden das Dein Abbiegevorhaben erkennbar war, oder das man von einer unklaren Verkehrslage ausgehen musste - und dann muss man eben auf´s Überholen verzichten.

Wichtiger ist aber das Du Deiner Pflicht nachgekommen und erst abgebogen bist nachdem Du Dich vergewissert hast das eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen ist, und das können dann hoffentlich die Zeugenaussagen belegen.

Die Schuld liegt eindeutig bei Auto C. Und wer hat dir gesagt, du müsstest eine Teilschuld bezahlen? Nein, dass musst du nicht. Deine KfZ-Versicherung wird ein Gutachten deines Fahrzeugs erstellen und den Unfallhergang rekonstruieren. Wenn alles wirklich genauso war, wie du geschildert hast, hast du nichts zu befürchten.

FlowerGirl93 
Beitragsersteller
 20.01.2015, 15:35

Danke!

gesagt hat das die Polizei. Autofahrer C selbst hat sich noch bei mir entschuldigt und gesagt, er habe mich nicht gesehen. Bis die Polizei dann mir die Schuld gab. Da war er still.

JotEs  20.01.2015, 17:38
@FlowerGirl93
Wenn alles wirklich genauso war, wie du geschildert hast, hast du nichts zu befürchten.

Diese Einschätzung halte ich für zu optimistisch. Immerhin ist es beim Abbiegen in ein Grundstück zu einem Unfall gekommen, obwohl sich der Abbiegende so hätte verhalten müssen, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet worden wäre (§ 9 Abs. 5 StVO) ...

Maikiboy29  21.01.2015, 09:18
@JotEs

Das hat sie doch. Wenn ich links auf ein Grundstück abbiegen möchte, lasse ich zuerst den Gegenverkehr durch, schaue nochmal in den Spiegel ob nicht jemand von hinten gerade kommt, mache den Schulterblick und biege ab. Wenn mir dann irgend so ein Penner, der nicht warten konnte, in die Seite fährt ist dies sicher nicht meine Schuld. Und deshalb ist es auch nicht ihre Schuld.

Wichtig dabei ist, das sie auch wirklich unmittelbar vor dem Abbiegen in den Spiegel geschaut hat und den Schulterblick angewendet hat um sicher zu gehen, dass keiner kommt.

FlowerGirl93 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 12:14
@Maikiboy29

Google hat mir auch keine Hoffnung gemacht. Aber ich weiß auch nicht, was ich noch mehr tun kann, als in alle Richtungen zu schauen.

Die Rechtslage ist in solchen Fällen äußerst schwierig - und dementsprechend kann auch nicht vorausgesagt werden, wie ein Gericht bzgl. der Haftungsteilung entscheiden wird.

§ 9 Abs. 5 StVO schreibt vor:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück (...) darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Du wolltest nach links in ein Grundstück abbiegen und es kam zum Unfall. Daraus ergibt sich der Anscheinsbeweis, dass du gegen die zitierte Vorschrift verstoßen hast. Denn hättest du sie befolgt, wäre es nicht zum Unfall gekommen, es sei denn ... und hier beginnen nun die Schwierigkeiten bei der Beurteilung des Geschehens:

War der Überholende etwa zu schnell unterwegs?
Hat er noch zum Überholen angesetzt obwohl du den Abbiegevorgang bereits sichtbar begonnen hattest?
Durfte er überhaupt überholen oder war es ausdrücklich durch Verkehrszeichen oder aufgrund einer "unklaren Verkehrslage" verboten ?

All dies hat Einfluss auf die Haftungsteilung.

In der unter nachfolgendem Link aufgelisteten Urteilssammlungen findest du einige zu genau dieser Situation:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/LinksabbiegenInGrundstueck.php

Vielleicht hilft dir das erst einmal für einen Überblick.

Ich muss dir allerdings auch sagen, dass mir Urteile, die den Linksabbieger in einer solchen Situation völlig von der Haftung freisprechen, unbekannt sind.

Crack  20.01.2015, 18:06
Meine Antwort fällt leider etwas anders als die bisher abgegebenen aus.

Von meiner Aussage nehme ich Deine Antwort natürlich aus. Die stand da noch nicht als ich zu schreiben begann... :)

TheGrow  20.01.2015, 20:57

Von Euch beiden (Crack & JotEs) wie üblich eine völlig korrekte und (im Gegensatz zu den anderen Antworten) richtige wie auch vollständige Antwort.

Von mir habt Ihr jedenfalls beiden einen Daumen hoch bekommen :-)