Überholunfall Linksabbiegen auf der Landstraße

8 Antworten

Bei solchen Unfällen kommt es bzgl. der Haftungsverteilung auf die Umstände des Einzelfalles und leider auch auf das Gericht an. Man kann niemals im Voraus sagen, zu welcher Entscheidung es kommen wird.

Hier eine Sammlung von Links zu Urteilen, die in solchen Fällen gesprochen wurden:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.php#20

Nun, wenn jemand schon langsam fährt und zu spät blinkt bevor er abbiegt, wird es dir niemand verübeln, dass du überholst. Somit - nach deiner Beschreibung - schuldlos.

Wenn er aber erst seir kurzem langsam fuhr, würde man dir wohl anrechnen - ob zu spät geblinkt oder nicht - dass du damit rechnen müsstest, dass er in die kommende Straße einbiegen will. Also Teilschuld.

Aber, wie bereits mehrfach gesagt, frag da lieber einen Verkehrsrechtsanwalt, zumal man auch die Örtlichkeiten kennen muss.

das sollte dir dein anwalt erklärt haben

Hallo rippe1992,

bezüglich Deiner Frage ist, wohin das Fahrzeug links abgebogen ist.

Hat sich der Unfall ereignet, weil Du in einem Kreuzungsbereich überholt hast wird Dir sicherlich vorgeworfen in einer unklaren Verkehrssituation überholt zu haben.

Diesbezüglich könnte auf Dich folgender Bußgeldbescheid zukommen:


Tatbestandsnummer: 105611

Tatvorwurf: Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 145,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß (Bist Du noch in der Probezeit ist eine Nachschulung fällig, dessen Kosten bis zu 400,- Euro betragen können)


Zudem würdest Du in dem Fall zumindest Prozentuell die größte Schuld an den Unfall bekommen, auch wenn sich der andere Verkehrsteilnehmer sicherlich auch nicht korrekt verhalten hat, wenn er ohne Blinken abgebogen ist.


Ganz anders sieht es aus, wenn Dein Unfallgegner nicht in eine Kreuzung abgebogen ist, sondern in ein Grundstück abgebogen ist. Dazu sagt die Straßenverkehrsordnung folgendes:


§ 9 StVO- Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.


Ist es also der Fall gewesen, dass er in ein Grundstück abgebogen ist hat er ganz klar gegen den 5 Absatz des §9 StVO verstoßen und muss dementsprechend mit folgendem Bußgeldbescheid rechnen:


Tatbestandsnummer: 109637

Tatbestand: Sie bogen in das Grundstück ab und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem. :§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß (Ist er in der Probezeit, ist eine Nachschulung fällig)


Zudem wird er vermutlich die volle Schuld an dem Unfall bekommen, da er:

  • weder geblinkt hat
  • unerwartet gebremst hat
  • dabei die ihm obliegende besondere Vorsicht außer Acht lies

Schöne Grüße
TheGrow

rippe1992 
Beitragsersteller
 20.02.2015, 18:40

Hallo,

danke für die Antwort. Es sieht also so aus als wäre ich am Ar...! Es War zwar eine ganz normale Vorfahrtsstraße aber sie ist bei einer "Kreutzung" abgebogen. Diese aber nicht als Kreutzung "gekennzeichnet" ist. Also in eine Art Feldweg oder so.

Lg

Pascal

TheGrow  20.02.2015, 19:05
@rippe1992

In Deinem speziellen Fall bin ich etwas überfragt, wie die rechtliche Situation hier einzustufen ist:

Ein Grundstück im Sinne des § 9 ist jede Verkehrsfläche, die nicht dem fließenden Verkehr dient. Dabei ist es unerheblich ist, ob auf ihr „privater“ oder „öffentlicher“ Verkehr stattfindet

Ich würde sagen, dass ein Feldweg eher zur Verkehrsfläche zählt, die eben nicht dem fließenden Verkehr zählt. Vor allem schreibst Du ja selber, dass der Feldweg nicht einmal gekennzeichnet war. Insofern gehe ich davon aus, dass nicht Du, sondern Deine Unfallgegner die alleinige Schuld an dem Unfall bekommt.

Allerdings zählt hier meine Meinung nicht, vielleicht macht es gerade bei dieser speziellen Situation doch Sinn diese Frage einen Rechtsanwalt zu stellen.

Vielleicht sieht SkyFly diese Frage auch, der könnte die Antwort auf Deine Frage bestimmt auch richtig beantworten, denn der kennt sich wirklich sehr gut im Verkehrsrecht aus.

rippe1992 
Beitragsersteller
 20.02.2015, 19:37
@TheGrow

Danke für die Hilfe trotzdem. Mein Anwalt schätzt ich bekomme eine geringe Teilschuld. ICh werde berichten wenn es voran geht

Hatte mal das gleiche, das problem ist dass du dafür verantwortlich bist so zu überholen dass eine gefährdung anderer ausgeschlossen ist d.h. im grunde Wenn du die frage wäre es auch passiert wenn du nicht überholt hättest nicht mit ja beantworten kannst dann hast du ne teilschuld, bei mir lief es darauf hinaus dass ich 35€ strafe wegen überholen ohne zu blinken (was zwar nicht gestimmt hat) zahlen musste. Mein problem war das meine zeugen meine eltern waren und die zeugen des andere seine freundin die gelogen hat und meinte der fahrer habe geblinkt. da du eine zeugin hast denke ich nicht das was schlimmes auf dich zukommt, dass man aus sowas komlett ohne teilschuld rauskommt ist aber nahezu unmöglich