Vorfahrt: Linksabbieger und Rechtsabbieger - beide mit Stoppschild
Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Vorfahrt im Straßenverkehr. Mir ist folgendes passiert.
Ich (Auto A) war Linksabbieger und hatte bereits am Stoppschild angehalten. Von gegenüber sah ich ein Auto angefahren kommen (Auto B). Da ich davon ausging das Auto B erst einmal am Stoppschild anhalten muss fuhr ich also los. Jedoch überführ Auto B das Stoppschild einfach ohne anzuhalten (nebenbei auch ohne zu Blinken) und bog auch ab. Glücklicherweise konnte ich einen zusammenprall noch vermeiden sodass es nicht zu einem Unfall kam.
War es rechtlich OK von mir abzubiegen in dieser Situation oder hätte ich dem Rechtsabbieger trotzdem Vorfahrt gewähren müssen obwohl dieser erst einmal hätte anhalten müssen?
Ich würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte :-)
Gruß Schenki1989
10 Antworten
Pragmatisch würde ich dringend empfehlen zu warten, zumal wenn Autofahrer B nicht blinkt, also mutmaßlich geradeaus fährt. Es könnte ohne Zeugen sehr schwer werden nachzuweisen, dass Autofahrer B das Stoppschild überfahren hat, ohne kurz anzuhalten. Würde Autofahrer B - aus seiner Sicht - links abbiegen, wäret Ihr Beide gehalten, die Kreuzung so zu überfahren, dass Ihr aneinander vorbei kommt. Geht das nicht, müsst Ihr jeder darauf achten, dass Ihr an einander vorbei kommt. Beim Unfall würde jeden eine gewisse Mitsculd trefen. Wenn B -aus seiner Sicht- rechts abbiegt, hat er Dir gegenüber Vorfahrt.
Egal, wie die Situation i. E. ist, ist es sich riskant darauf zu berufen, der andere habe kurz warten müssen. Das Risko einer geteilten Schuld ist recht hoch.
Du als Linksabbieger hast immer zu warten. Mit und ohne Stoppschild.
Mehr als 80:20 gegen dich ist wohl nicht drin.
Wenn man Links abbiegen will, muss man den Gegenverkehr passieren lassen, also hat der Gegenverkehr Vorrang. daran ändert auch ein Stoppschild nichts.Sicher hätte der andere am Stoppschild komplett stehen bleiben müssen, aber selbst dann hättest du einen Vorfahrtverstoß begangen.
die einzige ausnahme wo man den Gegenverkehr nicht durchlassen muss, ist wenn man sich auf einer abknickenden Vorfahrtstrasse befindet.
B hatte Vorrang (nicht Vorfahrt), daran lässt sich nicht rütteln. Du kannst nicht darauf vertrauen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sich richtig verhalten, sondern musst immer mit Fehlern der anderen rechnen.
Hi Schenki1989, ist doch ganz einfach:
demjenigen, der sich im Kreuzungsbereich befindet, ist Vorfahrt zu gewähren.
Im Übrigen wäre bei ausreichendem Platz im Kreuzungsbereich das "englische Abbiegeverfahren" anzuwenden, heißt, man fährt aneinander vorbei.
Das wäre mir auch neu.
Aber nicht wenn Sie in die gleiche Richtung wollen..... Ach ja.... ganz vergessen: Seit wann hat man Vorfahrt, nur weil man auf der Kreuzung steht? Da müßte sich aber die letzten Jahre GEWALTIG was verändert haben